Coronavirus
Weniger Ferienlager für Kinder in Österreich
Die österreichische Bundesjugendvertretung (BJV) begrüßt die neuen Regelungen der Regierung für Sommerlager. Die Lockerungen hätten jedoch früher kommen müssen und die Auflagen der Politik bleiben herausfordernd. Sommerlager dürfen in Österreich weiterhin nur mit maximal 20 Personen stattfinden.
10.07.2020
Die Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche in Österreich dürfen inzwischen durchgeführt werden, aber nur unter Auflagen: Erst noch im Juni hatte das Jugendministerium strenge Abstandsregeln verordnet. Diese sind zwar aufgehoben, aber gleichzeitig wurde die Gruppengröße auf 20 Personen limitiert. Das sei laut BJV von Nachteil, weil so weniger Kinder und Jugendliche davon profitieren könnten. Zudem komme das Einlenken von Seiten der Politik zu spät. „Es wird heuer ein deutlich geringeres Angebot an Ferienaktivitäten geben. Die Leidtragenden sind die Kinder, insbesondere diejenigen aus einkommensschwachen Familien, die sich nicht so leicht einen anderen Urlaub leisten können“, bedauert die BJV-Vorsitzende Isabella Steger.
Anerkennung des Ehrenamtes
Außerdem betont die österreichische Vorsitzende den wichtigen Stellenwert des Ehrenamtes bei Kinder- und Jugendorganisationen, die unter anderem auch für die Durchführung der Ferienfreizeiten zuständig sind: „Ihr Einsatz wird gerade ziemlich auf die Probe gestellt, wenn wir uns die langen Unsicherheiten und nun rasch notwendigen Planungsänderungen ansehen. Wir hoffen, dass ihr Engagement stärkere Anerkennung der Regierung erfährt.“ Denn gerade die Jugendorganisationen hätten in der Corona-Zeit Großartiges geleistet und seien eine wichtige Stütze für junge Menschen. „Die Inflationsanpassung der Bundes-Jugendförderung wäre ein wichtiger Schritt, diesen Wert auch anzuerkennen“, erklärt Steger weiter.
Erst Anfang Juni hatte das Jugendministerium einen Leitfaden für die Sommerlager herausgegeben, von dem der BJV mehr als enttäuscht war. Damals sagte Steger in einer Stellungnahme, die Abstandsregeln gingen an der Realität der Jugendarbeit vorbei und die Zeit würde immer knapper. Besonders kritisiert wurde, dass nach den damaligen Regeln während der Freizeit zumindest 1 Meter Abstand unter den Jugendlichen gehalten werden sollte, in Schlaflagern 1,5 Meter und bei sportlichen Aktivitäten 2 Meter.
Ein Recht auf unbeschwerte Ferien
Unter diesen Bedingungen befürchtete die BJV die Absage hunderter Sommerlager. Sie forderte deswegen von den zuständigen Ministerien die Vorgaben zu erleichtern. „Denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf unbeschwerte Sommermonate. Die psychischen Belastungen aufgrund der Einschränkungen sind aus kinderrechtlicher Sicht nicht vertretbar,“ sagte Steger in den ersten Junitagen.
Gerade Jugendorganisationen waren in Österreich während der Corona-Krise durch die digitale Jugendarbeit ein wichtiges Auffangnetz für junge Menschen und vertrauensvolle Ansprechpersonen außerhalb des eigenen Zuhauses. Umso wichtiger ist aus Sicht der BJV, dass jetzt persönlicher Austausch und Angebote wie Sommerlager wieder möglich sind.
Die Bundesjugendvertretung hat eine „Info-Sammlung Sommerlager“ mit allen weiterführenden Informationen veröffentlicht. Dort findet sich auch der Leitfaden des österreichischen Bundesjugendministeriums.
Quelle: Bundesjugendvertretung vom 15.06.2020
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