Bund-Länder-Treffen

„Weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche sind zu vermeiden“

In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. November 2021 wurden Maßnahmen zum Umgang mit der vierten Welle der Corona-Pandemie beschlossen. 

22.11.2021

Neben den beschlossenen Anpassungen der 3- bzw. 2G-Regelungen nach Überschreiten entsprechender Schwellenwerte enthält der Beschluss bezüglich Kinder und Jugendliche folgende Regelungen:

  • Auch Kindern zwischen 5 und 11 Jahren soll nach der Ende November bevorstehenden Zulassung des erforderlichen Impfstoffs und der entsprechenden Verfügbarkeit in der zweiten Dezemberhälfte nach individueller Beratung und Risikoeinschätzung rasch eine Impfung angeboten werden.
  • Schülerinnen und Schüler und jüngere Kinder leiden besonders unter den Folgen der Pandemie. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind sich einig darüber, dass weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen sind. Um Infektionsherde schnell zu erkennen, werden die Länder auch weiterhin dafür sorgen, dass in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen regelmäßig und kindgerecht getestet wird. Mit gezielten Impfinformationen werden die Länder weiterhin das Personal in Kitas und Schulen sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ansprechen und über die Wichtigkeit der Impfung und „Booster“-Impfung informieren.

Der Beschluss steht auf der Website der Bundesregierung zur Verfügung. 

Redaktion: Iva Wagner

Back to Top