Corona-Pandemie

Unverzügliche Verbesserung der Schutzmaßnahmen für Beschäftigte in der Sozialen Arbeit gefordert

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) betrachtet das verstärkte Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen und Schulen mit großer Sorge.

24.03.2021

„Die Einrichtungen fast uneingeschränkt zu öffnen, ohne dies mit ausreichend Impfungen und Testungen zu flankieren, ist fahrlässig“, kritisiert die stellvertretende ver.di Vorsitzende Christine Behle. „Hier wird die Gesundheit der Kinder, Eltern und der Beschäftigten aufs Spiel gesetzt.“

Behle verwies in diesem Zusammenhang auf eine Studie der Hochschule Fulda. Darin haben fast 30 Prozent der befragten Beschäftigten aus dem Bereich der Sozialen Arbeit angegeben, über einen Stellenwechsel nachzudenken. Rund 16 Prozent planen danach sogar, aus dem Beruf auszusteigen.

Beschäftigte in der sozialen Arbeit infizieren sich häufiger

„Mich wundert das nicht“, so die ver.di-Vize, „die Beschäftigten in der Sozialen Arbeit werden von ihren Arbeitgebern und der Politik allein gelassen.“ Aktuelle Daten der Krankenkassen bestätigen, dass sich Beschäftigte dieser Berufsgruppen häufiger infizieren als andere Beschäftigte. Behle forderte die Träger der Einrichtungen auf, in dieser Situation endlich gegenzusteuern und verlorenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen, ansonsten drohe eine weitere Verschärfung des bereits bestehenden akuten Fachkräftemangels in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und in der gesamten Sozialen Arbeit.

Eine Verbesserung könne nur erreicht werden, indem die allgemeingültigen Arbeitsschutzverordnungen endlich eingehalten würden. In Kitas, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen müssten, solange es keinen ausreichenden Impfschutz gibt, Kontakte durch kleine kontinuierliche Gruppen begrenzt und der Abstand zwischen den Erwachsenen eingehalten werden. Außerdem müssten weitere Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Covid-19 als Berufskrankheit anerkennen

ver.di erwartet, dass die Bundesregierung dafür sorgt, dass Covid-19 durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Berufskrankheit für alle Beschäftigten, die im direkten Kontakt zu Menschen stehen und wo kein Abstand eingehalten werden kann, anerkannt wird.

Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 19.03.2021

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