Coronavirus

Überlegungen des RKI zur Wiedereröffnung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Das Robert Koch-Institut hat in seinem Epidemiologischen Bulletin Überlegungen, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen für die Wiedereröffnung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für das Kindes- und Jugendalter benannt.

24.04.2020

Laut Robert Koch-Institut (RKI) gebe es aktuell nur wenige Daten zu der Fragestellung, ob Kinder genauso empfänglich für COVID-19 sind wie Erwachsene. Allerdings legten verschiedene Faktoren die Vermutung nahe, dass Kinder – wie bei anderen respiratorisch übertragbaren Erkrankungen – relevant zu einer Verbreitung von COVID-19 beitragen. 

„Es besteht damit die Gefahr, dass sich SARS-CoV-2 effektiv unter Kindern und Jugendlichen in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen ausbreitet. Auf Grund der verschiedenen und engen außerschulischen Kontakte ist zudem von einem Multiplikatoreffekt mit Ausbreitung in den Familien und nachfolgend in der Bevölkerung auszugehen,“ heißt es im Artikel Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen – Überlegungen, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen des Robert Koch-Instituts. Diese These werde auch von einer Studie unterstützt, die sich explizit mit der Transmissionsdynamik von SARS-Cov-2, auch im Hinblick auf Kinder, beschäftigt.

Insgesamt fehle es an Erfahrung, welche Rolle Betreuungs- und Bildungseinrichtungen als mögliche „Hotspots“ für Übertragungen im aktuellen Pandemiegeschehen spielen. Es sei daher wichtig, eine Wiedereröffnung mit epidemiologischen Studien zu begleiten, insbesondere auch um den Beitrag der Übertragung durch asymptomatische SARS-CoV-2-Träger in diesen Settings beurteilen zu können.

Infektionsrisiko soll nicht höher sein als bei anderen Alltagsaktivitäten

Um eine weitere Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern, müssen nach Auskunft des RKI alle Maßnahmen eingehalten werden, die in der aktuellen Situation generell und im öffentlichen Raum empfohlen werden. Übersetzt auf das Setting von Bildungseinrichtungen seien folgende Maßnahmen besonders wichtig:

  • Hygienemaßnahmen
  • Abstand
  • Zuordnung zu konstanten Gruppen und Gruppenräumen
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Identifikation und Umgang mit erkrankten Personen
  • Monitoring und Dokumentation
  • Schutz von Personen, die ein Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben
  • Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten und eine gute Kommunikation
  • Unterrichtung zu Infektionsschutzmaßnahmen

Im vollständigen Beitrag des RKI werden die einzelnen Maßnahmen im Kontext von Bildungseinrichtungen ausführlich beschrieben und mit Beispielen hinterlegt.

Stufenweises Vorgehen und vorausschauende Planung

Um einen unkontrollierten Wiederanstieg der Neuinfektionen zu verhindern, erfordere die Wiedereröffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen eine vorausschauende Planung. Zu den genannten Punkten seien Konzepte und Lösungen zu erstellen, zu verschriftlichen, abzustimmen und angemessen mit den zuständigen Behörden, im Kollegium und mit den Eltern zu kommunizieren. All dies erfordere einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf.

Einige Punkte sprächen für die Planung und nachfolgende Steuerung einer Wiedereröffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen basierend auf der lokalen epidemiologischen Situation und Entwicklung. Idealerweise sollte demnach das konsequente und zeitnahe Monitoring sowie die Evaluation der lokalen epidemiologischen Situation, auch unter Berücksichtigung der Auslastung der Gesundheitssysteme, die wesentliche Entscheidungsbasis liefern, ob mit einer stufenweisen Öffnung fortgefahren werden kann oder diese unter Umständen auch wieder zurück genommen werden muss.

Erfahrung und Forschung bringen besseres Verständnis

Weiter heißt es im Artikel: „Neben den Erkenntnissen durch die Begleitforschung werden auch die zunehmenden Erfahrungen anderer Länder helfen einzuschätzen, welche Rolle Kinder und Jugendliche bzw. das Setting der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen in der Infektionsdynamik der COVID-19-Pandemie spielen. Mit der Zeit ist auch ein besseres Verständnis der immunologischen Vorgänge im Kindesalter zu erwarten. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dazu beitragen, die Trigger genauer zu definieren und durch genauere Modellierungen zuverlässigere Prognosen erlauben. Es ist auch zu erwarten, dass zunehmend Erfahrungen gesammelt werden, wie digitale Instrumente, wie z.B. Tracking-Apps, am besten eingesetzt werden können, um das Infektionsgeschehen mit einer ausreichenden Auflösung lokal besser nachzuverfolgen. All diese Informationen werden Entscheidungsträger unterstützen um, sofern erforderlich, gezielte Anpassungen der Maßnahmen (i.S. weiterer Lockerungen oder ggf. auch Verschärfungen) vorzunehmen.“

Zur Publikation

Der Beitrag Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen – Überlegungen, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen aus dem Epidemiologischen Bulletin 19/2020 steht in voller Länge als PDF zum Download zur Verfügung.

Robert Koch-Institut: Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen – Überlegungen, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen.
Epid Bull 2020;19:6–12 | DOI:10.25646/6826
Der Artikel ist am 23.4.2020 online vorab erschienen.

Quelle: Robert Koch-Institut

Redaktion: Kerstin Boller

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