Coronavirus

Schutzschirm-FAQ: Forderungen der Wohlfahrtsverbände

Die Bundesregierung unternimmt große Anstrengungen, um in der derzeitigen Krise einen Schutz der Bevölkerung sicherzustellen, das Gesundheitssystem pandemiefest zu gestalten und negative Auswirkungen auf die Wirtschaft zu begrenzen. Die Freie Wohlfahrtspflege, die in ihren haupt- und ehrenamtlichen Strukturen für die Gesellschaft unentbehrliche Dienste – vom Pflegeheim bis zur Einrichtung für Menschen mit Behinderung – vorhält, benötigt in der Krise ebenso eine Absicherung. In einem FAQ-Papier hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAG FW) Fragen und Antworten zur Sicherstellung der sozialen gemeinnützigen Einrichtungen und Dienste zusammengestellt.

23.03.2020

Sicherstellung der sozialen gemeinnützigen Einrichtungen und Dienste

Die Träger dieser Einrichtungen können aufgrund des Gemeinnützigkeitsrechts nur sehr begrenzt Rücklagen bilden. Wenn in der Krise Einnahmen wegbrechen (etwa in einem Inklusi-onsbetrieb oder in einer Tagespflegeeinrichtung, die schließen müssen) droht den Trägern innerhalb weniger Wochen die Insolvenz.

Warum greifen die Maßnahmen der Bundesregierung nicht für die gemeinnützige soziale Infrastruktur?

Der Rettungsschirm der Bundesregierung ist auf die Risiken der privaten Wirtschaft zugeschnitten. Die spezifischen Risiken gemeinnütziger Träger sozialer Infrastruktur müssen eigenständig geregelt werden. Wir plädieren für einen gleichwertigen Schutz für die Einrichtungen und sozialen Dienste als Teil des Sozialschutz-Pakets.

Gemeinnützige Einrichtungen, die aufgrund der Infektionsgefahr schließen müssen, haben Ausgaben zu tragen, denen keine Einnahmen mehr gegenüberstehen. So fallen die Personalkosten der Beschäftigten sowie Mieten und Sachkosten, weiter an, ohne dass Einnahmen erzielt werden (z.B. eine Werkstatt für behinderte Menschen oder eine Rehaklinik für Eltern und Kinder). Die Kosten müssen also aus ersparten Rücklagen bestritten werden. Diese dür-fen aber nur ganz begrenzt gebildet werden, ihre Verwendung ist an klare Vorgaben gebunden und sie sind aufgrund ihrer begrenzten Höhe schnell verbraucht.

Anders als für privatwirtschaftliche Unternehmen gilt bei der Freien Wohlfahrtspflege, dass eine Erleichterung der Kreditaufnahme ihnen (den gemeinnützigen Einrichtungen der Einglie-derungshilfe, Kitas oder Schuldnerberatungsstellen) nicht hilft. Sie können – anders als private Wirtschaftsunternehmen – COVID-19-bedingte Einnahmeausfälle nach der Krise nicht wieder kompensieren. Eine Jugendhilfeeinrichtung kann nach der Krise beispielsweise weder die Kostensätze noch die Platzzahlen erhöhen.

Kurzarbeit lässt sich in den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege häufig nicht oder nur verzögert umsetzen. Die Personalkosten sind daher kurzfristig an sinkende Einnahmen an-zupassen.

Was bedeutet Gemeinnützigkeit?

Der Status der Gemeinnützigkeit ist an Rechte und Pflichten (etwa Verbot der Gewinnaschüttung, satzungsgemäße Mittelverwendung, eng begrenzte Rücklagenbildung) gebunden. Ausfälle machen sich dadurch sofort bemerkbar und Insolvenzen drohen sehr rasch.

Wie müsste ein „Schutzschirm“ konkret aussehen?

Notwendig sind die folgenden Maßnahmen:

Es braucht seitens des Bundes eine Sicherstellung von Einnahmen für gemeinnützige Einrichtungen und soziale Dienste. Zuwendungen und Leistungsentgelte müs-sen auch bei vorübergehend eingeschränkten Leistungen weiter fließen.

Wie bringen sich die Menschen, die in den gemeinnützigen Diensten und Einrichtungen ar-beiten, zur Bekämpfung der Krisenlage ein?

Die Haupt- und Ehrenamtlichen in den gemeinnützigen sozialen Diensten und Einrichtungen sind in ihrem Arbeitsalltag durch die Pandemie vielfältigen Risiken ausgesetzt. In einer Ein-richtung für Menschen mit Behinderungen werden sie z.B. mit Corona-bedingt schweren Krankheitsverläufen konfrontiert, in Kitas mit der Notfallbetreuung von Kindern, deren Eltern in Krankenhäusern und als Polizeibeamte gerade stark belastet sind. In dieser Situation müssen sich die Erzieherinnen, Heimerzieherinnen, Pflegekräfte und Sozialarbeiterinnen da-rauf verlassen können, dass ihr Arbeitsplatz nicht durch wegbrechende Finanzierungen gefährdet ist.

Welche Folgen hat die Krise für die soziale Infrastruktur, wenn nicht gehandelt wird?

Es wird zu betriebsbedingten Kündigungen kommen (in der Freien Wohlfahrtspflege arbeiten 1,9 Mio Beschäftigte), Einrichtungen werden in großer Zahl schließen, die soziale Infrastruk-tur kollabiert. Damit laufen die Menschen, die Hilfe und Unterstützung brauchen ins Leere. Für sie gibt es dann keine:

  • Beratung und Betreuung in besonderen Lebenslagen
  • Kinderbetreuung
  • Tagespflege
  • Angebote der Rehabilitation u.a.

Über die BAG FW

In der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. arbeiten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammen:

  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)
  • Deutscher Caritasverband (DCV)
  • Der Paritätische Gesamtverband (Der Paritätische)
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung
  • Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)

Ihr gemeinsames Ziel ist die Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Arbeit durch gemeinschaftliche Initiativen und sozialpolitische Aktivitäten.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.

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