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Seit 4. Mai dürfen in Sachsen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Spielplätze und Außensportstätten – unter Beachtung von bestimmten Regeln – geöffnet werden. Der Kinder- und Jugendring Sachsen informiert über Hygienekonzepte, die Situation der Jugendverbandsarbeit und weitere Schritte.
Mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 4. Mai 2020 werden erste Schritte in Richtung der Wiedereröffnung der Jugendarbeit möglich.
Ab dem 4. Mai 2020 können in Sachsen
wieder ihren Betrieb mit physischen Kontakt aufnehmen.
Diese Angebote müssen professionell betreut werden und es müssen Hygienemaßnahmen mit den zuständigen kommunalen Behörden abgestimmt sein. Hierfür müssen die kommunalen Verantworungsträger ein Vorgehen bestimmen. Das bedeutet: abwarten oder direkt auf das zuständige Jugendamt zugehen.
Die Stadt Dresden hat bereits am vergangenen Samstag ein Vorgehen vorgelegt. Dieses Konzept der Stadt Dresden (PDF 276 KB) ist gut nutzbar, um ein schnelles und unkompliziertes Verfahren in anderen Städten/Landkreisen voranzubringen. Etwas weiter geht noch das Formular der Stadt Leipzig (PDF, 1,1 MB) vom 5.5.2020. Man kann das eigene Konzept anhand der genannten Hygienebedingungen und Personal-Auflagen bereits überprüfen und den zeitlichen Vorlauf nutzen.
Es sind aktuell noch keine expliziten Entscheidungen zur Jugendverbandsarbeit (Gruppenarbeit) getroffen. Allerdings denkt der Kinder- und Jugendring Sachsen, dass dies prinzipiell möglich ist, da mit weitgehend geschlossenen Gruppen gearbeitet wird und so im Vergleich zur Offenen Arbeit einen erheblichen Vorteil besteht. Darüber hinaus klärt der KJR aktuell mit dem Sozialministerium, ob und wie in den Sommerferien Maßnahmen der Jugenderholung und Maßnahmen der Multiplikator(inn)en-Fortbildung und der Außerschulischen Bildungsarbeit stattfinden können. Aktuelle Informationen wird der KJRS auf seiner Webseite veröffentlichen.
Die AGJF Sachsen und der KJRS haben in einem gemeinsamen Papier (PDF 900 KB) Vorschläge zur Wiederöffnung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit nach §§11/12 SGB VIII formuliert, die zur Überprüfung der Konzepte herangezogen werden können (Arbeitsstand: 29.4.2020). Das Papier behandelt die Themenbereiche
Es wurde dem Sozialministerium, dem Landesjugendamt und Vertreter(inne)n der sächsischen Landtagsfraktionen zugesandt.
Quelle: Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. vom 03. und 05.05.2020