Coronavirus

NRW: Stufenweise Öffnung bei Kindertagesbetreuung wird auf erwerbstätige Alleinerziehende ausgedehnt

Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat am 17. April beschlossen, unter Leitung Nordrhein-Westfalens und Brandenburgs ein Konzept zu Möglichkeiten einer stufenweisen Öffnung bei der Kindertagesbetreuung vorzubereiten. Auf Grundlage der neuen Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung werden ab dem 23. April 2020 die geplanten, schrittweisen Anpassungen bei der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

20.04.2020

Familienminister Joachim Stamp: „Nach den Ergebnissen der heutigen [17.04.2020] Schaltkonferenz mit Bundesministerin Giffey und den Kolleginnen und Kollegen der Länder haben wir für Nordrhein-Westfalen ein gestuftes Verfahren vorgesehen.“

Wie bereits in der Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung beschlossen wird die derzeitige Notbetreuung ab Donnerstag, 23. April 2020, um einige Berufsgruppen der bisherigen kritischen Infrastruktur moderat erweitert. Für Montag den 27. April 2020 wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet.

Familienminister Stamp: „Dies ist mir ein großes Anliegen, ich hätte mir eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht. Wir werden in Nordrhein-Westfalen die erwerbstätigen Alleinerziehenden, die in der aktuellen Situation besondere Herausforderungen zu meistern haben, unterstützen und entlasten.“

Darüber hinaus hat die Jugend- und Familienministerkonferenz beschlossen, unter Leitung von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Konzept zu erarbeiten, unter welchen Kriterien weitere Schritte der Öffnung der Kindertagesbetreuung möglich sind. Familienminister Stamp: „Mein Ministerium lädt dazu bereits heute ein, um gemeinsam mit Fachabteilungen aus Bund und Ländern unter wissenschaftlicher Begleitung durch Experten aus den Bereichen Kindheitspädagogik und Hygiene zu beraten.“ Entsprechende Empfehlungen sollen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten rechtzeitig vor der nächsten gemeinsamen Beratung am 30. April vorliegen. Minister Stamp: „Wir haben eine große Verantwortung dafür, jedem Kind so schnell wie möglich und verantwortbar wieder frühkindliche Bildung zu ermöglichen.“

Die Corona-Betreuungsverordnung sowie die Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020 sind auf der Website des Ministeriums zu finden.

Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Nordrhein-Westfalen vom 17.04.2020

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