Coronavirus
NRW: Arbeitsmedizinische Studie zu Corona-Schutzmaßnahmen in der Kindertagesbetreuung gestartet
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens untersucht in Kooperation mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Stadt Düsseldorf den Gesundheits- und Arbeitsschutz. Das Familienministerium begleitet seit dem 8. Juni 2020 den geltenden eingeschränkten Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung mit einem wissenschaftlichen Monitoring zum Gesundheits- und Arbeitsschutz.
24.06.2020
Im Rahmen der Studie sollen die Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und der Kinder in der Kindertagesbetreuung in Düsseldorf untersucht werden. Für die Teilnahme wurden die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Landeshauptstadt angeschrieben. Das Forschungsvorhaben ergänzt die bereits seit dem 10. Juni laufende Modellstudie in Düsseldorfer Kitas, bei der es um das Infektionsgeschehen bei Kindern und Beschäftigten geht. Somit werden unter der Leitung des Universitätsklinikums Düsseldorf mehrere Perspektiven auf die Entwicklung der Pandemie in der Kindertagesbetreuung untersucht. Sowohl das Monitoring als auch die Modellstudie sind in ihrem Forschungsauftrag bundesweit einzigartig.
Die arbeitsmedizinische Studie des Familienministeriums wird unter der Leitung von Prof. Dr. med. Peter Angerer, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin am Universitätsklinikum Düsseldorf, centre for health and society, Medizinische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, und in Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf durchgeführt. Ziel der Studie ist es herauszufinden, ob und in wieweit die Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen greifen oder gegebenenfalls ergänzt werden müssen und welche Auswirkungen sie auf Arbeitsbedingungen (Belastungen), Wohlbefinden und Gesundheit (Beanspruchung und Beanspruchungsfolgen) der Beschäftigten haben.
Befragung von Fachkräften in drei Phasen
Dazu sollen von Juni 2020 bis März 2021 Kita-Leitungen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Kindertagespflegepersonen in drei Phasen mehrfach befragt werden. Die Teilnahme an den schriftlichen und telefonischen Befragungen durch Prof. Angerer und sein Team ist freiwillig. Ein erstes Zwischenergebnis soll spätestens Ende des Jahres vorliegen, der Abschlussbericht im Sommer des kommenden Jahres.
Familienstaatssekretär Andreas Bothe: „Mit der arbeitsmedizinischen Studie nehmen wir in Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflegepersonen in den Blick. Das Monitoring soll uns aufzeigen, ob und wenn an welchen Stellen Verbesserungen erforderlich sind, um einen noch höheren Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kindertagesbetreuung während der Corona-Pandemie zu erreichen. Dabei werden wir auch die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten besonders berücksichtigen.“
An welchen Stellen Verbesserungen erforderlich?
Prof. Angerer: „Wir forschen seit Langem an dem Thema Belastung am Arbeitsplatz und dessen Auswirkungen. Bislang gibt es noch keine Erkenntnisse, wie sich die Arbeit unter den besonderen Corona-Bedingungen auswirkt, erst recht nicht in einem Arbeitsumfeld, in dem der Mindestabstand nicht verlässlich eingehalten werden kann. Deshalb sind wir froh, dass wir dieses Forschungsprojekt im Auftrag des Familienministeriums in Nordrhein-Westfalen und in Kooperation mit der Stadt Düsseldorf durchführen können.“
Burkhard Hintzsche, Stadtdirektor der Landeshauptstadt Düsseldorf: „Als Träger und Förderer von Tageseinrichtungen für Kinder ist es uns wichtig, dass die Beschäftigten in ihrer Arbeit unter den besonderen Rahmenbedingungen unterstützt und begleitet werden. Ich begrüße daher sehr, dass die Landesregierung die Perspektive der Beschäftigten auf diese Weise verantwortungsvoll mit in den Blick nimmt.“
Hotline zu den Themen Gesundheits- und Arbeitsschutz
Für Kita-Leitungen, Träger und Kindertagespflegepersonen und ihre Fragen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz hat das Familienministerium seit dem 26. Mai eine telefonische Beratungsstelle eingerichtet. Die Rufnummer der kostenlosen Hotline lautet 0800 589 2803.
Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2020
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