Bayern

Landesjugendring fordert Kabinett auf 3G für die Jugendarbeit einzuführen

Seit Ende November 2021 gilt in Bayern eine 2G-Zugangsbeschränkung für die Angebote der Jugendarbeit. In der Praxis sorgt das für Ärger und Frust – bei Jugendlichen wie bei Hauptberuflichen. Nach der Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung aus der vergangenen Woche, die Regelungen zur Jugendarbeit zu überprüfen, müssen nun Taten folgen, so Matthias Fack, Präsident des Bayerischen Landesjugendringes (BJR).

17.01.2022

„Durch die aktuelle 2G-Regelung werden junge Menschen wichtiger außerschulischer Orte und Räume beraubt. Warum sich eine Gruppe Jugendlicher in einem Restaurant oder einer Kneipe treffen darf, im Jugendzentrum aber nicht – das erschließt sich mir nach wie vor nicht und ist absurd.“, so Fack.

Mit dem bisherigen 3G-Rahmen und den Regelungen für Schüler:innen unter 18 Jahren, die regelmäßig getestet werden, sei Jugendarbeit mit den gebotenen pandemiebedingten Einschränkungen in verantwortungsvoller Form möglich. „Der Impfstatus junger Menschen unter 18 darf keinesfalls ausschlaggebend für ihre gesellschaftliche Teilhabe sein“, betonte Fack.

Die jüngsten Veränderungen begrüßt er als einen Schritt in die richtige Richtung. Die Staatsregierung hat die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst: Die Übergangsregelung für ungeimpfte Jugendliche wird zunächst verlängert und das Alter von zwölf auf 14 Jahre angehoben. Aber selbst bei der in Aussicht gestellten Entfristung würden junge Menschen von Kultur- und Freizeitangeboten mit 2G- oder 2G-plus-Regeln ausgeschlossen bleiben.

„Ich fordere, dass man zur Kenntnis nimmt, dass Kinder und Jugendliche wirklich unter der Situation leiden“, sagte Fack. „Seit Beginn der Pandemie nehmen wir besorgniserregende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wahr, insbesondere von jungen Menschen aus sozial benachteiligten Verhältnissen. Deswegen muss deren Lebenswirklichkeit endlich ganzheitlich berücksichtigt werden – und nicht nur der schulische Teil des Lebens.“

Bereits im November äußerte sich der BJR-Landesvorstand mit einer Entschließung zur aktuellen Situation von jungen Menschen in der Corona-Pandemie und richtete Forderungen an die Politik und Verwaltung in Bayern: Diese sollten die Bedürfnisse und Rechte junger Menschen berücksichtigen, die Jugendarbeit unterstützen und Rechtssicherheit gewährleisten. Denn Jugendarbeit muss trotz gebotener pandemiebedingter Einschränkungen weiter möglich sein und niedrigschwellig bleiben – nicht zuletzt, weil außerschulische Jugendbildung eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist.

Quelle: Bayerischer Landesjugendring vom 16.01.2022

Redaktion: Pia Kamratzki

Back to Top