Coronavirus

Kinderkommission: Bedürfnisse und Rechte von Kindern nicht aus dem Blick verlieren

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt die politischen Beschlüsse zu einer schrittweisen Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten. Die Bedürfnisse und verbrieften Rechte der Kinder und Jugendlichen dürften in der ganzen Debatte um die Krisenbewältigung allerdings nicht aus dem Blick geraten. Kinder haben einen Anspruch auf soziale Kontakte, frühkindliche und schulische Bildung. Die massiven Einschränkungen der vergangenen Wochen seien nur in einem absoluten Ausnahmezustand zu rechtfertigen.

11.05.2020

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mahnt, die Bedürfnisse und die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie nicht aus dem Blick zu verlieren, und erklärt hierzu: „Jede politische Entscheidung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie muss letztlich mit einem Zielkonflikt zwischen Schutz der Gesundheit, Wahrung persönlicher Freiheiten und Folgen für die ökonomische Entwicklung umgehen. Dabei muss der Blick auch auf die Kinder gerichtet werden.

Kinder haben einen Anspruch auf soziale Kontakte, frühkindliche und schulische Bildung. Von Mitte März bis Anfang Mai waren Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen sowie Spiel- und Sportplätze weitestgehend geschlossen und Vereinsangebote gestrichen. Kinder konnten kaum persönliche Beziehungen zu Freunden und engen Verwandten unterhalten. Diese Situation kann nur in einem absoluten Ausnahmezustand gerechtfertigt werden.

Familien mit Kindern in der Krise besonders belastet

Familien mit Kindern seien angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen besonders belastet, betont die Kommission. Eltern müssten neben der Arbeit in Beruf und Haushalt das fehlende Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebot ersetzen und sind angesichts der Krise nicht selten mit wirtschaftlichen Unsicherheiten konfrontiert. Gerade für Alleinerziehende bedeute die Situation eine gewaltige Belastung.

Für Kinder aus sozial schwachen und bildungsfernen Familien wirken sich die fehlenden Bildungschancen bei einer länger andauernden Schließung von Schulen und Kindergärten langfristig besonders negativ aus. Familien mit Kindern, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Behinderungen im Alltag besondere Unterstützung benötigen, sind auf funktionierende Strukturen sowohl bei Behörden als auch im Gesundheits- und Sozialsektor angewiesen.

Funktionierende Strukturen im Gesundheits- und Sozialsektor notwendig

Die Kinderkommission weist auf die Folgen des Shutdowns für Kinder hin, die in einem häuslichen Umfeld aufwachsen, in dem Alkoholismus, Gewalt oder Missbrauch eine Rolle spielen. Diese seien sehr besorgniserregend. Es fehle an Ausweich- und Fluchtmöglichkeiten. Gleichzeitig sind Hilfsangebote angesichts der Corona-Maßnahmen vielerorts nur eingeschränkt zugänglich.

Die Kinderkommission begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen, die unter anderem die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz sowie die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin mit Blick auf die schrittweise Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten in die Wege geleitet haben.

Die Kinderkommission unterstreicht, dass es nach einer begrenzten Übergangszeit einer echten Perspektive für Kinder und Familien bedarf, wann und wie Betreuungseinrichtungen, Schulen, außerschulische und sonstige Angebote einen regelmäßigen Betrieb wieder aufnehmen können. Dabei muss umsichtig, schrittweise, differenziert und kreativ vorgegangen werden. Es müsse akzeptiert werden, dass gerade kleine Kinder - bei aller Bereitschaft - oft nicht in der Lage sind, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Quelle: Deutscher Bundestag vom 07.05.2020

 

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