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Jugendherbergen: Konjunkturpaket rettet Gruppenhäuser nicht

Gemeinnützige Gruppenübernachtungshäuser wie Schullandheime, Jugendherbergen oder Naturfreundehäuser stehen deutschlandweit vor dem Aus. Das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket soll die Destinationen für Gruppenfahrten retten. Doch das werde mit den bisher geplanten Maßnahmen kaum gelingen, befürchten die Schullandheime und Jugendherbergen in Norddeutschland.

16.06.2020

Klassenreisen fallen seit Monaten aus und sind oft bis Jahresende storniert. Die Einnahmen gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Unterkünfte brechen 2020 mehrheitlich weg. Das Konjunkturpaket müsse dringend nachgebessert werden, um das Sterben vieler Häuser zu verhindern, fordern die Schullandheime und Jugendherbergen in Norddeutschland gemeinsam.

Die Schullandheimverbände des Nordens (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen) und der DJH-Landesverband Nordmark mit seinen Jugendherbergen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordniedersachsen vertreten über 100 Einrichtungen. Dazu kommen noch zahlreiche weitere gemeinnützige Gruppenunterkünfte. Tausende Schulklassen sowie Kinder- und Jugendgruppen erleben jedes Jahr an diesen unverzichtbaren Orten des gemeinsamen Lebens und Lernens wichtige Momente ihrer Entwicklung und Bildung. Diese Struktur ist trotz vereinzelter punktueller Rettungsmaßnahmen in Bundesländern in der Breite weiterhin massiv bedroht. Viele Einrichtungen fallen bisher durch alle vorhandenen Rettungsschirme durch. Etlichen Häusern droht weiterhin zeitnah die Insolvenz – und damit in der Regel die dauerhafte Schließung.

Die Maßnahmen gehen für den Sektor nahezu komplett am Bedarf vorbei

Nach zahlreichen, intensiven Gesprächen mit allen politischen Ebenen hofften die Gruppenunterkünfte auf das Rettungspaket des Bundes. Erfreulich ist, dass gemeinnützige Organisationen wie Schullandheime und Jugendherbergen im Eckpunktpapier erstmals explizit genannt werden. „Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung das Problem der gemeinnützigen Gruppenhäuser erkannt hat“, sagt Benjamin Krohn, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime. Doch er ordnet klar ein: „Das vorliegende Konjunkturpaket wird die Mehrzahl der Häuser aber nicht retten. Es muss dringend nachgebessert werden.“ Dem stimmt auch Stefan Wehrheim, Geschäftsführer im Landesverband Nordmark des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH), zu: „Die Maßnahmen gehen für unseren Sektor nahezu komplett am Bedarf vorbei. Das wäre vermeidbar gewesen, denn es lag der Bundespolitik ein fertiges Konzept für die gemeinnützigen Organisationen vor. Somit hätte den handelnden Personen klar sein müssen, was für eine wirkliche Rettung von gemeinnützigen Gruppenunterkünften benötigt wird.“

Der Haken am Konjunkturpaket

Das Konjunkturpaket berücksichtigt Anbieter wie Schullandheime und Jugendherbergen in zweierlei Hinsicht:

  • Sie können sich aus dem Programm für Überbrückungshilfen einmalig fixe Betriebskosten erstatten lassen (Punkt 13 im Konjunkturpaket). Der Haken: Die Hilfszahlung bezieht sich nur auf drei Monate. Berechnet wird der Erstattungsbetrag anhand der Ausfälle in den Monaten Juni bis August – also ausgerechnet der einzigen drei Monate in diesem Jahr, in denen sich manche Unterkünfte noch etwas mit Familien und Einzelreisenden füllen könnten. Somit hätten Häuser keine Antragsmöglichkeit, die über den Sommer von Gästen genutzt werden, aber herbe Ausfälle während der pandemiebedingten Schließzeit, im belegungsschwachen Winter und zu Zeiten stornierter Klassenfahrten verzeichnen. Der wirkliche Ausfall wird nicht berücksichtigt. Im Zweifelsfall muss abgewogen werden: Inanspruchnahme der Unterstützung oder Inbetriebnahme des Hauses. Zudem ist nicht geklärt, ob der maximale Betrag von 150.000 Euro pro Betriebsstätte (Schullandheim, Jugendherberge) oder pro juristische Person (AG Hamburger Schullandheime e.V., DJH-Landesverband Nordmark e.V.) beantragt werden kann.
  • Darüber hinaus dürfen sie ein Darlehen aus dem Kredit-Sonderprogramm über die KfW-Bank anfordern (Punkt 15 im Konjunkturpaket). Der Haken: Ob und welcher der gemeinnützigen Vereine derzeit einen solchen Kredit überhaupt bekommen würde, ist völlig unklar – es fehlt die hundertprozentige Haftungsfreistellung, also Absicherung. Erschwerend kommt hinzu, dass die Träger von Schullandheimen wie Jugendherbergen kaum Rücklagen bilden dürfen und daher die Kredite kaum zurückzahlen können. Da sie kostendeckend arbeiten, werden sie die Verluste nicht wieder aufholen.

Was wären hilfreiche Lösungen?

Benjamin Krohn und Stefan Wehrheim sind sich einig, dass – anstatt der beschlossenen Maßnahmen – nicht zurückzahlbare Zuschüsse den Schullandheimen und Jugendherbergen das Überleben sichern. Solche Soforthilfen hat es bislang nur sehr vereinzelt auf Landesebene gegeben, zum Beispiel für gemeinnützige Organisationen in Bayern und NRW, für die Jugendherbergen in Baden-Württemberg und Hessen sowie die Hälfte der Hamburger Schullandheime. Alle Jugendherbergen und die Mehrheit der Schullandheime im Norden stehen faktisch weiter ganz ohne oder nur mit unzureichender Hilfe da. Hier sehen Krohn und Wehrheim dringenden Nachbesserungsbedarf beim Konjunkturpaket. Nur so würden die Liquiditätsbedarfe abgefangen werden, da sie als Gruppenunterkünfte mehr als 70 Prozent ihrer Zielgruppe für dieses Jahr „verloren“ haben.

Die gemeinnützigen Vereine werden nun weiter die Gespräche mit der Landespolitik in allen Bundesländern suchen und um weitere Unterstützung bitten. Bisher hat die Hamburger Schulbehörde ein Nothilfepaket von rund einer Million Euro für die 15 Hamburger Schullandheime geschnürt. Der DJH-Landesverband Nordmark bekam vom Land Schleswig-Holstein, wo er die Mehrheit seiner Jugendherbergen betreibt, grünes Licht für einen Kredit aus dem Mittelstandssicherungsfond (750.000 Euro) sowie ein Sonder-Darlehen für seine zwei laufenden großen Modernisierungsprojekte in Büsum und Wittdün auf Amrum (rund 7,1 Mio. Euro). Für diese Hilfen sind die Verbände sehr dankbar. Doch dies reiche in keiner Weise für den Erhalt der wertvollen Struktur der Gemeinschaftsunterkünfte. Sie verweisen deshalb auf die Verantwortung der Bundesregierung: „Klassenreisen und Organisationsstrukturen der Verbände laufen oft quer zu Ländergrenzen“, weiß Benjamin Krohn. „Es ist deshalb eine Sache des Bundes, hier deutschlandweit eine einmalige Struktur gemeinschaftsstärkender Gruppenunterkünfte zu erhalten.“

Daher halten die beiden auch eine flächendeckende Übernahme der Stornokosten für Klassenfahrten für notwendig. „Wir wollen unbedingt vermeiden, dass diese Situation auf Kosten unserer Gäste der Zukunft geht“, gibt Stefan Wehrheim zu bedenken. Doch völlig unterschiedliche Vorgaben der Schulbehörden und unklare Ansagen zu Stornokosten erschweren derzeit die Lage vieler Eltern, Lehrer und Gruppenunterkünfte. Zusätzlich wäre es elementar, Ideen und klare Regelungen für die Zukunft von Klassenfahrten zu entwickeln. Denn ohne Aussicht auf einen halbwegs regulären Betrieb in 2021 wird die benötigte Beihilfe größer. Fest steht für beide Anbieter: „Wir werden alles dafür tun, sichere Aufenthaltsorte zu gewährleisten. Wir wollen weiterhin eine tragende Rolle in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen spielen, denn außerschulische Lernerfahrungen prägen nachhaltig.“

Wie geht es ohne Soforthilfe weiter?

Sollten Soforthilfen weiterhin ausbleiben, gibt Stefan Wehrheim vom DJH-Landesverband Nordmark e.V. zu bedenken: „Wenn überhaupt möglich, werden wir die Mittel in Form von Krediten zu Lasten unserer Zukunft aufnehmen müssen.“ Wesentliche Einschnitte im Netz wären damit unvermeidbar. Die benötigten Kredite würden die Jugendherbergen auf Jahre in ihrer Investitions- und Instandhaltungsfähigkeit limitieren. So würden gegebenenfalls schon notwendige mittelgroße Maßnahmen zur Schließung einer Jugendherberge führen. Auch Benjamin Krohn von der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime e.V. warnt vor den Folgen: „Gerade die kleinen Einrichtungen nah an der Natur werden oft als erstes und dauerhaft schließen, wenn nicht bald wirksame Hilfe kommt.“

Quelle: Deutsches Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e.V. vom 10.06.2020

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