Coronavirus

GEW Thüringen: Was in Kitas und Schulen jetzt wichtig wäre

Die vom Thüringer Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Arbeitsschutzregeln sollten in vollem Umfang auch für die Beschäftigten an Bildungseinrichtungen gelten, unabhängig vom vorgelegten Stufenkonzept. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen fordert daher von der Landesregierung, mehr als bisher Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und den Beschäftigten an Kindergärten und Schulen zu ergreifen.

31.08.2020

Die Bildungseinrichtungen in Thüringen können nur dann wirksam vor dem Infektionsgeschehen geschützt werden, wenn sich alle Mitmenschen an die Eindämmungsvorschriften halten. Abstand halten und das Tragen von Mund-Nase-Schutz sind weiterhin notwendige Regeln, das Infektionsrisiko zu senken. Ein besonderer Appell richtet sich daher auch an Eltern, gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen auf die Einhaltung der Regeln zu achten und diese einzuüben.

Regeln für Beschäftigte an Bildungseinrichtungeen

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Arbeitsschutzregeln müssen in vollem Umfang auch für die Beschäftigten an Bildungseinrichtungen gelten, unabhängig von dem vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vorgelegten Stufenkonzept. „Denn Lehrerinnen und Lehrer wollen nicht Arbeitnehmer zweiter Klasse sein, aber genau das beobachten wir in Thüringen mit den aktuellen Regelungen“, so Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen.   

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Wo es die räumlichen und personellen Bedingungen zulassen, müssen die Gruppen- und Klassengrößen reduziert und die verschiedenen Formate von Präsenz- und Distanzunterricht eingesetzt werden.
  • Sind Abstandsregeln nicht einzuhalten oder erlauben die räumlichen Bedingungen keine regelmäßige und ausreichende Lüftung, sollen Schulkonferenzen über die Maskenpflicht im Unterricht entscheiden. Die Menschen vor Ort können am besten entscheiden, welche Maßnahmen vor Ort ergriffen werden sollten. Bei Maskenpflicht im Unterricht und in den kalten Monaten zur Lüftung muss die Unterrichtszeit gekürzt werden.  
  • Beschäftigte, Kinder und Jugendliche, die selbst zur Risikogruppe gehören oder im Haushalt lebende Angehörige haben, die zur Risikogruppe zählen, müssen unbürokratisch von der Präsenzpflicht befreit werden.
  • Es sind ausreichend Testkapazitäten bereitzuhalten. Dringend geklärt werden muss der Umgang mit Beschäftigten sowie Kindern und Jugendlichen, die als Reiserückkehrer*innen auf Testung verzichten. Der Schutz aller an Bildungseinrichtungen hat absoluten Vorrang vor dem Individualinteresse des Einzelnen.
  • Die Ausstattung mit digitalen Endgeräten für Lehrkräfte und Schüler*innen muss schnellstmöglich erfolgen. Dabei sind vorrangig sozial Benachteiligte zu berücksichtigen. Schulen müssen die notwendige Unterstützung durch Systemadministratoren erhalten.
  • Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung u. Medien (ThILLM) muss bei Gestaltung und Wartung der Thüringer Schulcloud mit den notwendigen personellen und technischen Ressourcen ausgestattet werden.
  • Gemeinsam mit den Schulträgern müssen für die kommenden Monate Lüftungskonzepte erarbeitet und die notwendigen baulichen Maßnahmen sowie Anschaffung von technischen Geräten umgesetzt werden.
  • Schule ist mehr als ein Lernraum mit alleinigem Fokus auf Unterricht. Die Verpflichtung, am Beginn des Schuljahres 2020/21 schnellstmöglich viele Noten zu machen, steht den Bedürfnissen und Rechten von Schüler/-iinnen entgegen. Die Anweisung ist zurückzunehmen.

Die GEW Thüringen erwartet ein planvolles und umsichtiges Agieren mit dem Start im Regelbetrieb und fordert das TMBJS auf, über ein Monitoring die Personalvertretungen und die Gewerkschaften an der weiteren Gestaltung des Kita- und Schulbetriebs zu beteiligen. Die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen sind in jedem Falle zu beachten.

Quelle: GEW Thüringen vom 26.08.2020

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