Familienpolitik

Familien schutzlos weiter durch die Pandemie?

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) reagiert mit großer Sorge auf die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Kritisiert werden die geplante Lockerung der Maßnahmen, die Umsetzung der Empfehlungen des Expertenrates werden angemahnt.

25.03.2022

„Angesichts der Höchststände bei den Inzidenzen ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Maskenpflicht in Innenräumen, Abstandsgebote und Hygienekonzepte spätestens ab April auslaufen sollen. Gerade Familien mit kleinen Kindern und vorerkrankten Angehörigen werden so nicht mehr adäquat vor Ansteckungsrisiken geschützt“, so Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Bereits jetzt ist in vielen Schulen und Kitas kein normaler Betrieb mehr möglich, weil sowohl unter Kindern und Jugendlichen als auch unter Lehrkräften und Erzieher:innen die Infektionszahlen so hoch sind. Entfallen ausgerechnet in dieser Phase auch Maskenpflicht und Abstandsregelungen, ist mit einem weiteren Anstieg der Erkrankungen zu rechnen.“

Die eaf fordert, dass an Schulen und Kitas auch weiterhin, solange die Inzidenzen so hoch sind, Schutzkonzepte umgesetzt werden, die Kinder und Erwachsene vor Ansteckung schützen und den Schul- und Betreuungsbetrieb ermöglichen. eaf-Präsident Bujard stellt fest: „Die 7. Stellungnahme des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19 formuliert ganz klar, dass Infektionsschutz und die Sicherstellung von sozialer Teilhabe gleichermaßen dem Kindeswohl dienen. Damit Schulen und Kitas beides gewährleisten können, müssen weiterhin Maßnahmen greifen. Die in der Stellungnahme formulierten Forderungen sollten unbedingt umgesetzt werden!“

Empfehlungen des Expert:innenrates der Bundesregierung zu COVID-19

Die 7. Stellungnahme des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19 vom 17.2.2022 unterstreicht die „Notwendigkeit einer prioritären Berücksichtigung des Kindeswohls in der Pandemie“. Neben der infektionsbedingten primären Krankheitslast seien die Beeinträchtigungen des seelischen und sozialen Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen einschließlich der substanziellen Verluste in Bildung, Sport und Freizeitgestaltung mit allen kumulativen Langzeitauswirkungen von besonderer Bedeutung.

„Ein auf Basis der UN-Kinderrechts-Konvention verantwortungsvoller Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der Pandemie bedarf aus Sicht des ExpertInnenrates eines klaren öffentlichen Bekenntnisses dazu sowie großer gesamtgesellschaftlicher Anstrengungen“, heißt es in der Stellungnahme. Die Kinder brauchen in der aktuellen Situation vor allem soziale Teilhabe und psychosozial stabilisierende Maßnahmen.

Punkt 6 der Empfehlungen lautet beispielsweise: „Um neue Infektionen so weit wie möglich zu verhindern empfiehlt der Expert:innenrat, den Betrieb der o.g. Einrichtungen unter Umsetzung insbesondere der AWMF-S3-Leitlinie zur Sicherstellung des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen durch bestmöglich implementierten Infektionsschutz so sicher wie möglich zu gestalten, und eine Schließung allenfalls als ultima ratio in Betracht zu ziehen, wenn alle anderen gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen der Kontaktbeschränkung nicht erfolgreich waren. Dies gilt analog für Kitas und andere Einrichtungen. Eine Erneuerung schulischer Infrastrukturen, die zur Umsetzung der Leitlinie notwendig sind, ist dringend geboten. Niedrigschwellige, an sozialen Kriterien orientierte Betreuungsangebote für gefährdete Familien sind ebenso erforderlich wie die Entwicklung und Implementierung von digitalen Infrastrukturen mit entsprechenden pädagogischen Konzepten.“

Die vollständige 7. Stellungnahme des Expert*innenrates der Bundesregierung zu COVID-19 (PDF) steht zum Download bereit.

Über die eaf

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.

Quelle: eaf e.V. vom 16.03.2022

©

Dieser Artikel wurde XXXHIER_TEXT_ERSETZENXXX erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top