Coronavirus

EU-Empfehlungen zur Versorgung von Geflüchteten in Deutschland umsetzen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Handlungsempfehlungen der EU-Kommission zur Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten in Zeiten der Corona-Pandemie und empfiehlt ihre zügige Umsetzung in Deutschland.

20.04.2020

In den am 16. März veröffentlichten Guidelines fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten zur Einhaltung des europäischen Asylrechts auch unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie auf und verweist dabei insbesondere auf die EU-Aufnahmerichtlinie.

Geflüchtete dezentral unterbringen

Dazu erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte: „In Deutschland gibt es immer noch viele größere Flüchtlingsunterkünfte, in denen auf engem Raum hunderte Menschen untergebracht sind und sich Zimmer und sanitäre Anlagen teilen. Damit sind sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, da Abstands- und Hygieneregeln nur schwer eingehalten werden können. Wo immer möglich, sollten freie Kapazitäten genutzt werden, um die Menschen dezentral unterzubringen. Das gilt vor allem für Personen mit besonderen gesundheitlichen Risiken. Hierfür könnten auch derzeit leerstehende Hotels und Ferienwohnungen genutzt werden.“

Einige Aufnahmeeinrichtungen in Deutschland wurden komplett unter Quarantäne gestellt, so das Menschenrechtsinstitut. Solche Maßnahmen seien in der EU-Aufnahmerichtlinie nicht vorgesehen und sollten nach nationalem Recht nur vorgenommen werden, wenn sie zumutbar, verhältnismäßig und nicht-diskriminierend sind. Es müssen die allgemein geltenden Kriterien zur Bestimmung von Kontaktpersonen angewendet, betonte das Institut.

Geflüchtete fühlen sich nicht ausreichend informiert

Das Menschenrechtsinstitut wies auch darauf hin: „Viele Geflüchtete sind stark verunsichert und fühlen sich nicht ausreichend informiert. Die Menschen haben ein Recht darauf, zu jeder Zeit hinreichend und in einer für sie verständlichen Sprache über die aktuelle Situation informiert zu werden.

Insbesondere Griechenland werde die Empfehlungen der EU-Kommission hinsichtlich der Schutzvorkehrungen in den Aufnahmelagern nicht erfüllen können. Auf den griechischen Inseln leben die Menschen schon jetzt unter widrigsten hygienischen Umständen. Wenn das Virus dort ausbricht, drohe eine humanitäre Katastrophe. Deutschland sollte Griechenland hier beistehen und unverzüglich eine signifikante Anzahl von Schutzsuchenden aus den Lagern aufnehmen, forderte das Institut.

Weitere Informationen

Covid-19: Guidance on the implementation of relevant EU provisions in the area of asylum and return procedures and on resettlement (Communication from the EU-Commission 16.04.2020) (PDF, 527 KB)

Gemeinsame Stellungnahme europäischer Menschenrechtsinstitute (April 2020): Die Situation an den EU Außengrenzen und die zukünftige Europäische Asylpolitik.

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte (25. März 2020): Corona-Krise: Menschenrechte müssen das politische Handeln leiten.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 17.04.2020

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