Coronavirus

Elterngeldreform: Neue Regelungen für Familien in der Corona-Krise

Damit Eltern in Zeiten der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Bezug des Elterngeldes haben, werden die Regelungen vorübergehend geändert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag verabschiedet. Zunächst bis zum Jahresende können u.a. Eltern in systemrelevanten Bereichen ihre Elterngeldmonate aufschieben und Einkommensersatzleistungen, z.B. das Kurzarbeitergeld werden nicht angerechnet.

07.05.2020

Die Corona-Krise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere wiederum sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Darauf hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey reagiert und einen Gesetzesentwurf für Anpassungen des Elterngelds vorgelegt, der am 07. Mai 2020 durch den Deutschen Bundestag abschließend beraten und verabschiedet wurde.

„Trotz Corona-Krise müssen sich Eltern und die, die es demnächst werden, keine Sorgen ums Elterngeld machen. Es ist krisenfest. Mit der Elterngeld-Reform senden wir ein klares Signal: Auch in der Corona-Krise können sich Mütter und Väter auf Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung verlassen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz geben wir Eltern in systemrelevanten Berufen die Möglichkeit, die Zeit mit ihren Kindern nach der Krise nachzuholen. Wir verhindern, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistung zurückzahlen müssen, wenn sie krisenbedingt mehr oder weniger arbeiten müssen als vorgesehen war.“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey

Die Regelungen gelten rückwirkend ab 1. März 2020 und stellen sicher, dass Familien beim Elterngeld aufgrund der Corona-Krise keine Nachteile entstehen. Das Elterngeld soll gemeinsam mit verschiedenen anderen Maßnahmen dafür sorgen, dass die wirtschaftliche Situation von Familien gesichert wird. Hierzu zählen der Notfall-Kinderzuschlag, das Kurzarbeitergeld und Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz. 

Neue Regelungen in drei Bereichen

  • Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.  
  • Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Das Bundesfamilienministeriun erklärt in einer Übersicht mit Fallbesispielen, was das im Einzelfall bedeutet. Die Regelungen sind auf den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 begrenzt. Die verschobenen Elterngeldmonate müssen spätestens bis zum 30. Juni 2021 angetreten werden.

Unterstützung von Eltern nach der Geburt des Kindes

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen das ElterngeldPlus mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten. Väter, die ElterngeldPlus beziehen, kombinieren dies häufig mit dem Partnerschaftsbonus, der beiden Eltern 4 ElterngeldPlus-Monate zusätzlich sichert, wenn sie sich in einem vorgegebenen Stundenumfang Beruf und Betreuung gleichermaßen teilen. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und ersetzt das bisherige Nettoeinkommen des Betreuenden zu mindestens 65%.

Weitere Informationen

Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden und eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes: Rund 1,9 Mio. Mütter und Väter bezogen in 2019 Elterngeld, mehr als 40% der Väter beteiligen sich an der Betreuung der Kinder, Mütter gehen früher wieder zurück in die Erwerbstätigkeit. Das Elterngeld wird als verlässliche, gerechte und flexible Unterstützung bei den Beziehenden und in der gesamten Bevölkerung hochgeschätzt und erreicht sein Ziel, den Lebensstandard der Familie in der Zeit nach der Geburt des Kindes zu sichern.

Weitere Informationen zum Elterngeld finden sich ebenfalls beim Bundesfamilienministerium. Dort stehen auch aktuelle Informationen zu Hilfs- und Unterstütungsangeboten in der Corona-Pandemie zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.05.2020

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