Coronavirus

Corona-Überbrückungshilfe für Studierende wird verlängert

Der Zuschuss für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, wird für September verlängert, da das Sommersemester an vielen Hochschulen noch läuft und Prüfungen nachgeholt werden.

26.08.2020

Studierende in pandemiebedingten Notlagen können die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auch im September bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Viele Menschen in Deutschland leiden unter den direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie. Dazu zählen auch viele Studierende, die pandemiebedingt vor finanziellen Engpässen stehen – zum Beispiel, weil ihre Nebenjobs wegen der Pandemie gekündigt wurden oder weil ihre Eltern sie nicht mehr in gleichem Maße wie bisher unterstützen können.“

Überbrückungshilfen des Bundesbildungsministeriums

Um Härten für Studierende abzufedern, hat das Bundesbildungsministerium ein umfassendes Paket geschnürt, zu dem neben Anpassungen im BAföG auch eine Überbrückungshilfe mit zwei Sicherungsnetzen bestehend aus dem KfW-Studienkredit und Zuschüssen zählt. Der langbewährte KfW-Studienkredit ist das größte Sicherungsnetz – er bietet stabile und rasche Unterstützung mit bis zu 650 Euro im Monat. Er ist seit Mai bis Ende März 2021 für alle zinslos gestellt. Seit Juni kann er auch von ausländischen Studierenden beantragt werden, denen er bislang nicht offenstand. Viele Studierende haben dieses Angebot genutzt. Bis Mitte August haben rund 10.000 deutsche und mehr als 15.000 ausländische Studierende den KfW-Studienkredit beantragt.

Das zweite Sicherungsnetz für nachweislich besonders bedürftige Studierende, die infolge der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Not sind, hat das Bundesminsterium im Juni gemeinsam mit den Studenten- und Studierendenwerken aufgespannt. Karliczek betont: „Allen Beteiligten in den Studierendenwerken vor Ort und ihrem Dachverband in Berlin bin ich für ihren großen Einsatz dankbar. Das gilt ganz besonders für die über 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Studierendenwerken vor Ort, dank derer die Zuschüsse rasch an die Betroffenen ausgezahlt werden. Es ist gelungen, innerhalb kurzer Zeit ein neues Antragssystem zu schaffen, viele Anträge bearbeitet, wo nötig Nachfragen gestellt und dann entschieden zu haben. Dieses große Engagement für die Studierenden in unserem Land verdient Dank und Anerkennung.“

Studierenden in Notlagen ermöglichen, sich auf Prüfungen zu konzentrieren

Ursprünglich war die Überbrückungshilfe als Zuschuss für die Monate Juni, Juli und August vorgesehen. Das Bildungsministerium hat jetzt in Absprache mit dem Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken vor Ort entschieden, die Überbrückungshilfe um einen weiteren Monat zu verlängern. Betroffene Studierende können den Zuschuss auch für den September bei ihrem Studierendenwerk vor Ort online beantragen.

„Von Beginn der Pandemie an war mir wichtig, dass die Folgen dieser Ausnahmesituation für unsere Gesellschaft Studierende nicht in die Aufgabe ihres Studiums treiben sollen. Deshalb haben wir mit einem einmaligen Unterstützungspaket reagiert. Und deshalb habe ich jetzt die Überbrückungshilfe verlängert, weil das Sommersemester an vielen Hochschulen noch läuft und Prüfungen nachgeholt werden. Mir ist es wichtig, dass die Studierenden in pandemiebedingten Notlagen sich auf ihre Prüfungen konzentrieren können,“ sagt Karliczek.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 20.08.2020

Redaktion: Miriam Gill

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