Coronavirus

Corona-Hilfen für Kommunen: Der Bund hat Wort gehalten

Am späten Abend des 17. September 2020 hat der Deutsche Bundestag über die Finanzhilfen für Landkreise, Städte und Gemeinden, die infolge der Corona-Pandemie notwendig sind, entschieden. Am 18. September folgte der Bundesrat. Die Corona-Hilfen seien für die Landkreise, Städte und Gemeinden von erheblicher Bedeutung, um weiterhin durch die Krise zu kommen, betonte der Deutsche Landkreistag in einem Statement.

18.09.2020

Der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager begrüßte die wichtigen Unterstützungsleistungen: „Der Bund hat Wort gehalten, er tut mit diesem Gesetzespaket sehr viel zum Wohle der Kommunen. Vor allem die erhöhte Beteiligung des Bundes an den kommunalen SGB II-Wohnkosten (KdU) wird Landkreise und kreisfreie Städte strukturell und dauerhaft jährlich in Höhe von 3 bis 4 Mrd. € stärken. Daneben ist der einmalige Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Länder von rund 12 Mrd. € eine wichtige Maßnahme im laufenden Jahr. Dieses Geld muss so schnell wie möglich in den kommunalen Haushalten ankommen; die Länder müssen ihren Teil noch in diesem Jahr dazutun.“

Anders als für den Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle sei laut Sager eine Verfassungsänderung für die Erhöhung des Bundesanteils an den KdU auf maximal 74 % angezeigt. „Das ist notwendig, damit die Landkreise und kreisfreien Städte diese kommunale Aufgabe auch künftig eigenverantwortlich wahrnehmen können und es nicht zu Bundesauftragsverwaltung kommt. Damit bleibt in diesem Bereich die kommunale Selbstverwaltung vollkommen erhalten und wird nicht beeinträchtigt. Das ist für uns in struktureller Hinsicht besonders bedeutsam.“

Die Corona-Hilfen seien für die Landkreise, Städte und Gemeinden von erheblicher Bedeutung, um weiterhin durch die Krise zu kommen. „Sie werden wirksam dazu beitragen, dass auch in der Pandemie die kommunale Investitionsfähigkeit so gut es geht erhalten bleibt“, sagte der DLT-Präsident zum Schluss.

Quelle: Deutscher Landkreistag vom 17.09.2020

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