Coronavirus

Corona-App: Infektionsketten unterbrechen und Virus eindämmen

Die Bundesregierung plant die Entwicklung einer Tracing-App, um Kontaktpersonen von Corona-Infizierten schnell und einfach warnen zu können, wenn sie Kontakt mit einem Infizierten hatten. Die App soll auf Freiwilligkeit beruhen, datenschutzkonform sein und ein hohes Maß an IT-Sicherheit gewährleisten.

05.05.2020

Die „Corona-App“ ist ein Projekt der Bundesregierung. Basierend auf einer dezentralen Softwarearchitektur wird angestrebt, sie durch die Deutsche Telekom und die SAP zu entwickeln und zur Marktreife zu bringen. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA stehen bei der Entwicklung beratend zur Seite. Auf die Interoperabilität mit anderen europäischen Lösungen soll geachtet werden. Um die notwendigen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, werden BSI und BfDI von Beginn an eingebunden.

Menschen schnellstmöglich über Risikokontakte informieren 

Kernaufgabe der Corona-App ist, dass Bürgerinnen und Bürger, die Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatten, schnellstmöglich über diesen Kontakt informiert werden. Hierdurch wird eine zeitnahe Isolation der Betroffenen ermöglicht und Infektionsketten werden unterbrochen.

„Wir verfolgen als Bundesregierung bei der Entwicklung einer Tracing-App einen Ansatz, der auf Freiwilligkeit beruht, datenschutzkonform ist und ein hohes Maß an IT-Sicherheit gewährleistet. Hauptziel aus epidemiologischer Sicht ist es, Infektionsketten möglichst frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen,“ sagten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtsminister Helge Braun in einem gemeinsamen Statement.

Datenschutz und ein hohes Maß an IT-Sicherheit gewährleisten

Hierfür soll die Corona-App unter Nutzung von Bluetooth-Low-Energy den Abstand zwischen Personen messen und ermöglichen, dass die Mobilgeräte sich die Kontakte merken, die die vom RKI festgelegten Kriterien (Nähe und Zeit) erfüllt haben. Hierbei tauschen sie untereinander temporäre verschlüsselte Identitäten aus. Werden Nutzer der Corona-App positiv auf das Corona-Virus getestet, können sie auf freiwilliger Basis ihre Kontakte durch die App informieren lassen. Dabei werden im Infektionsfall die verschlüsselten IDs des Infizierten allen Mobiltelefonen der App-Nutzer zur Verfügung gestellt. Diese können daraufhin überprüfen, ob sie mit den übermittelten IDs in Kontakt waren. Im Falle einer Übereinstimmung wird der Nutzer über den kritischen Kontakt gewarnt.

Der Infizierte erfährt dabei nicht, welche seiner Kontakte informiert werden und die Kontaktierten erfahren nicht, wer der Infizierte ist. Ein Missbrauch der Meldung des Infektionsstatus ist nicht zulässig und wird durch technische Maßnahmen verhindert. Nach Fertigstellung durch die Telekom und die SAP wird die Corona-App durch das Robert-Koch-Institut herausgegeben. In einer nachfolgenden zweiten Stufe ist zudem geplant, einen Forschungsserver einzurichten, der auf Basis freiwilliger Datenspenden der Nutzer die pseudonymisierten Daten zur qualitätssichernden Analyse der Corona-App nutzen kann.

Nutzung durch Bevölkerung als Grundlage des Erfolges

„Unser Ziel ist es, dass angesichts der bereits erfolgenden Öffnungen nach den umfangreichen Kontaktbeschränkungen sehr bald die Tracing-App einsatzbereit ist und in der Bevölkerung sowie der Zivilgesellschaft eine breite Akzeptanz findet. Die Nutzung der App durch möglichst große Teile der Bevölkerung ist die Grundlage ihres Erfolges,“ betonen Spahn und Braun weiter.

Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Bundesregierung auf eine dezentrale Softwarearchitektur, die die in Kürze zur Verfügung stehenden Programmierschnittstellen der wesentlichen Anbieter von mobilen Betriebssystemen nutzen soll und gleichzeitig die epidemiologische Qualitätssicherung bestmöglich integrieren soll. Das bedeutet konkret, dass der Einsatz einer konsequent dezentralen Softwarearchitektur für die Anwendung in Deutschland vorangetrieben werden soll. Darin soll auch die Möglichkeit integriert werden, dass Bürgerinnen und Bürger freiwillig in pseudonymisierter Form Daten zur epidemiologischen Forschung und Qualitätssicherung an das Robert Koch-Institut übermitteln können.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 28.04.2020 sowie Bundesministerium der Gesundheit und Bundeskanzleramt vom 26.04.2020

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