Coronavirus
BJR: Öffnung der Jugendarbeit mit Sorgfalt und Achtsamkeit
Eine umsichtige und schrittweise Öffnung von Einrichtungen und Angeboten der Jugendarbeit ist im Interesse aller, so der Bayerische Jugendring (BJR). Für einen Neustart der Jugendarbeit in Bayern veröffentlicht der BJR zeitnah Empfehlungen für die Erstellung eines Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepts.
14.05.2020
Die aktuelle Situation im Hinblick auf die Corona-Pandemie führt auch in der Jugendarbeit in Bayern zu großer Unsicherheit und Sorgen. Nach den ersten Öffnungen von Geschäften und Dienstleistungsbetrieben müsse nun auch ein schrittweiser Neustart von Angeboten und Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung noch in diesem Monat erfolgen, da sie unverzichtbare Räume und Erfahrungen für junge Menschen bieten.
Gesundheitsschutz muss im Vordergrund stehen
Matthias Fack, Präsident des Bayerischen Jugendrings (BJR) nimmt daher wie folgt Stellung: „Ungeachtet aller individuellen Anliegen hatte der Schutz der Gesundheit unserer Gesellschaft in der ersten Phase die höchste Priorität und mit der konsequenten Einhaltung der Kontaktbeschränkungen hat die Jugendarbeit an dieser Stelle einen wichtigen und unverzichtbaren solidarischen Beitrag geleistet, und das Ihre dazu beigetragen, auch durch neue kreative Angebote, um die Gefahren der Pandemie einzudämmen. Daher muss auch weiterhin bei einem Neustart der Jugendarbeit in Bayern der Schutz aller Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen, v.a. aber der Kinder und Jugendlichen und auch deren Familien, oberste Priorität haben. Durch die bisherige finanzielle Absicherung von Strukturen von Jugendarbeit wird deutlich, dass neben der Wirtschaft auch soziale Strukturen – wie etwa die Jugendarbeit – unverzichtbar und somit systemrelevant sind. Angesichts der Öffnung von Schulen müssen auch die Angebote und Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung noch in diesem Monat, spätestens zu den Pfingstferien, wieder öffnen dürfen.“
Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings
Für einen Neustart der Jugendarbeit in Bayern veröffentlicht der BJR zeitnah Empfehlungen für die Erstellung eines Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepts. In seiner Funktion als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den Bereich der Jugendarbeit ist der BJR zuständig für die Beratung der Jugendämter und die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben. Das mehrseitige Dokument beinhaltet neben grundlegenden Informationen zu Rahmenbedingungen für Veranstalter/-innen und Betriebsträger von Jugendbildungs- und Jugendübernachtungseinrichtungen auch Hinweise zu funktionell-organisatorischen Maßnahmen bei Gruppenstunden und anderen Angeboten der Jugendarbeit wie z.B. internationale Austauschmaßnahmen. Die Empfehlungen geben eine Orientierung dazu, welche Inhalte in einem Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept grundsätzlich notwendig sind.
Sie werden zeitnah veröffentlicht und zum Download unter www.bjr.de/corona zu Verfügung stehen.
Quelle: Bayerischer Jugendring vom 13.05.2020
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