Landesjugendring Berlin
„Berliner 2G-Regel vergisst Kinder und Familien“
Der Landesjugendring Berlin fordert vom Berliner Senat eine sofortige Ausnahme von der gestern beschlossenen 2G-Regel zur Pandemie-Bekämpfung für Kinder unter 12 Jahren. Die Ausnahme müsse dringend noch vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung am 18. September 2021 erlassen werden.
15.09.2021
„Es ist ein Schlag ins Gesicht von Kindern und Familien“, sagte Tilmann Weickmann, Geschäftsführer des Landesjugendring Berlin über die neu beschlossene 2G-Regel des Senats. „Kinder können so durch die Regelung vom Bootsausflug, einem Besuch im Museum oder Stadion, der Hochzeit der Tante oder gar vom Essen in Restaurants mit den Eltern ausgeschlossen werden“, so Weickmann.
Landesjugendring sieht Quasi-Lockdown für Kinder
Junge Menschen würden durch die 2G-Regel massiv vom sozialen Leben ausgeschlossen, weil Erwachsene sich einer Impfung gegen Corona verweigern würden, so Weickmann. Ein Quasi-Lockdown für Kinder sei das völlig falsche Instrument. Es gehe dabei nicht darum, die Gefahren der Covid19-Pandemie zu leugnen. Es gehe darum, dass Kinder sich nicht schon wieder für die Freizeitgestaltung Erwachsener einschränken sollen.
Nachdem Kinder lange Zeit vom Schulbesuch ausgeschlossen waren, würden ihnen nun Freizeitmöglichkeiten genommen. Offensichtlich habe der Berliner Senat noch immer nicht verstanden, welche dramatischen Auswirkungen die bereits über ein Jahr andauernden Einschränkungen auf das gesunde Aufwachsen von Kindern hätten. In anderen Bundesländern, darunter Hamburg, Hessen oder Brandenburg, seien unter 12-Jährige von 2G-Regelungen ausgenommen.
Zum Hintergrund
Der Senat von Berlin hat am 14.09.2021 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 18. September 2021 in Kraft treten. Im Kern wurde beschlossen, dass in etlichen Bereichen Betreiber selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu Innenräumen wie bisher Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben – oder unter Wegfall etwa der Maskenpflicht und mit mehr Teilnehmenden nur noch Geimpften und Getesteten (2G): Pressemitteilung des Senats
Quelle: Landesjugendring Berlin e.V. vom 15.09.2021
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