Kinderkommission

Befragungen zur Fremdunterbringung, zu den Erziehungshilfen und zur Arbeit der Jugendämter

Die Anhörungen der Kinderkommission (KiKo) des Bundestages stellen die Situation fremd untergebrachter Kinder, die Erbringung der Erziehungshilfen sowie die Arbeit und die Ausstattung der Jugendämter wie auch der Sozialen Dienste während der Pandemie in den Fokus der Befragungen von Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe.

27.01.2021

Zur Situation fremd untergerbachter Kinder und Jugendlicher

Die Pandemie wirkt sich auch auf die Kinder aus, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien leben. Der Kita- oder Schulbesuch ist eingeschränkt oder nicht möglich, der Kontakt zu den Eltern findet nicht wie gewohnt statt. In der Anhörung der Expertinnen und Experten wird die Situation der fremd untergerbachten Kinder und Jugendlichen in den Fokus gestellt. Zum Stichwort Mediennutzung wird gefordert, die Einrichtungen besser mit digitalen Geräten auszustatten, damit home schooling möglich ist. Dazu gehöre bereits schon, dass eine stabile WLAN-Verbindung gegeben ist. Problematisiert wird der Aspekt der Hilfeplangespräche, die in der gegenwärtigen Pandemie nicht in der gewohnten Personengruppe oder an den bisherigen Orten stattfindet. Aus der Einrichtung berichtet ein junger Mensch auch als Vertreter des Landesheimrates, dass die Mediennutzung gerade in der Pandemie einen hohen Stellenwert habe und daher oft zu Konflikten führe, wenn beispielsweise die Handynutzung als Strafe oder Belohnung eingesetzt wird. Der Kontakt und Umgang mit den Herkunftsfamilien sind in der Pandemie eingeschränkt oder gar unmöglich. Die Beteiligten der Anhörung nennen als einen Grund beispielsweise die Unsicherheit der Fachkräfte bezüglich der geltenden Regelungen und dem Wechsel der Vorschriften.  

Auswirkungen der Pandemie auf die Hilfen zur Erziehung 

In der Anhörung des Bundestages zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Hilfen zur Erziehung diskutieren die Beteiligten die noch nie dagewesene Situation, dass die ambulanten Hilfen aufgrund des Pandemiegeschehens abgebrochen werden mussten. Leidtragende sind vor allem die Kinder und ihre Familien, die auf diese Hilfen akut angerwiesen sind. Jugendämter sind während des 1. Lockdowns in der Situation gewesen, keine fachlich fundierte Arbeit leisten zu können. Die Expertinnen und Experten diskutieren darüber, wie die Erziehungshilfen künftig pandemie-sicher gestaltet werden könnten. 

Fachliches Handeln der Jugendämter und Sozialen Dienste während der Pandemie 

Bei der Anhörung zum Thema der Arbeit und der Ausstattung der Jugendämter geht es um die Frage wie Jugendämter und Soziale Dienste ihr Aufgaben wahrnehmen, wenn persönliche Kontakte mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nicht mehr gehalten werden können und wie Hilfen nicht mehr ausgeführt werden dürfen bzw abgebrochen werden mussten. Die fachliche Arbeit kann nicht wie gewohnt stattfinden: Leistungserbringung, kollegialer Austausch, Hilfeplangespräche, Absprachen mit Kooperationspartnern, das Erreichen der Familien, die gerade jetzt Hilfebedarf haben und das Erkennen von Gefährdungen. Die Expertinnen und Experten betonen vor allem, dass die fehlende Digitalisierung der Jugendämter ein großes Hindernis für flexible und spontane Lösungen darstelle. Es sei viel gespart worden, vor allem an Personal eingespart, Räume seien verkleinert worden, mehrere Personen teilen sich trotz der sensiblen Gespräche und Informationen einen Raum, Laptops und Smartphones werden selten gestellt. Einig sind sich die Beteiligten der Anhörung: Die Kinder- und Jugendhilfe ist systemrelevant. 

Mehr Informationen

Die Anhörungen sind auf der Website des Bundestages im Parlamentsfernsehen anzuschauen oder im Wortprotokoll nachzulesen:

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat auf seiner Website Informationen zu den rechtlichen Fragestellungen rund um die Stichworte „Hilfen zur Erziehung“ sowie „Umgangs- / Sorgerecht“ zusammengestellt.

Zum Hintergrund der Kinderkommission 

Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche. Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission sind dort ebenfalls vertreten und haben damit einen Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann. Die KiKo befasst sich aktuell mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche und führt wöchentlich Anhörungen mit Expertinnen und Experten zu den jeweiligen Themen der Kinder- und Jugendhilfe durch.

Redaktion: Iva Wagner

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