Automatische Auszahlung
Neue Informationen der Familienkasse zum Kinderbonus
Seit dem 7. September 2020 wurde die erste Rate des Kinderbonus in Höhe von 200 Euro für rund 16 Millionen Kinder ausgezahlt. Auch die Auszahlung der zweiten Rate in Höhe von 100 Euro erfolgt ab 7. Oktober wieder automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.
24.09.2020
Kindergeld-Fälle, deren Anspruch auf Kindergeld in den Monaten Januar bis August 2020 geendet hat, erhalten den Kinderbonus in den Monaten November und Dezember. Auch hierfür ist eine Antragstellung nicht erforderlich. Die Kinderbonuszahlung erfolgt immer an den Kindergeldberechtigten, der zuletzt für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten hat.
Adress- und Kontodatenänderungen mitteilen
Um Zahlungsfehlläufer zu vermeiden, sollten Adress- und Kontodatenänderungen bis spätestens 31. Oktober der zuständigen regionalen Familienkasse mitgeteilt werden. Dies ist online unter www.familienkasse.de „Veränderungen mitteilen“ möglich.
Kindergeld und Kinderbonus sind zwei Auszahlungen
Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung. Die Auszahlungstermine orientieren sich an den Endziffern der Kindergeldnummer. Sie sind ebenfalls im Internet auf www.familienkasse.de unter „Informationen zum Kinderbonus“ einsehbar. Zwischen der Auszahlung des Kindergeldes und des Kinderbonus können einige Tage liegen, da durch die Familienkasse zwei Auszahlungen angewiesen werden und die Geldinstitute entsprechend zwei Überweisungen verarbeiten müssen.
Über den Kinderbonus
Der Kinderbonus ist ein „Bonus-Kindergeld“. Das bedeutet: Es handelt sich um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten. Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Familien erhalten ihn als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind (siehe auch Bundesgesetzblatt Nr. 31, Artikel 9 und 11).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit vom 22.09.2020
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