Coronavirus

Appell der Landesjugendringe: Jugendarbeit in der Corona-Krise finanziell unterstützen

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten Träger der Jugendarbeit bereits viele Veranstaltungen und Angebote absagen, was zu großen finanziellen Problemen führt. Daher richten die Landesjugendringe verschiedene Forderungen an die Politik, um die Existenz der Jugendverbände und -gruppen in der Krise zu sichern.

23.03.2020

Jugendverbände und Jugendgruppen gehen verantwortungsbewusst mit der Gesundheit ihrer Teilnehmer/-innen, Mitglieder und ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden sowie deren Angehörigen um. Deshalb haben viele Träger ihre Angebote – auch bereits bevor es behördliche Anweisungen gab – abgesagt.

Das bedeuten die Absagen für Jugendverbände und Träger

Für die Jugendverbände und -gruppen sind diese Absagen ein großes finanzielles Problem und können sogar deren Existenz bedrohen:

  • Die Absagen führen teilweise zu sehr hohen Stornokosten von Unterkünften, Busunternehmen etc. Zugleich fehlen ihnen die Teilnahmebeiträge zur Finanzierung der Ausgaben. Für manche Träger entsteht dadurch ein großes finanzielles Defizit.
  • Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Umgangsweisen mit Zuschüssen: So ist es in manchen Bundesländern fraglich, ob Zuschüsse, die an das Erbringen von Teilnahmetagen, erreichte Ziele o.ä. geknüpft sind, ausgezahlt werden. Auch ist teilweise unklar, ob Stornokosten überhaupt zuwendungsfähig sind.
  • Mindereinnahmen entstehen auch durch die Absage von z.B. Spendensammlungen oder durch fehlende Veranstaltungseinnahmen, die zur Finanzierung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden.
  • In Bildungsstätten, Gruppenhäusern, Zeltlager und vergleichbaren Jugendfreizeitstätten werden die Buchungen von Schulklassen, Jugendgruppen etc. storniert, Kosten für Personal und Gebäude entstehen aber weiterhin. Erste Häuser haben bereits Kurzarbeit angekündigt. Die Einrichtungen brauchen schnelle Nothilfe, damit sie nicht dauerhaft schließen müssen.
  • Bei Jugendzentren und ähnlichen Einrichtungen in freier Trägerschaft ist teilweise unklar, ob öffentliche Zuschüsse auch gezahlt werden, wenn Einrichtungen längerfristig geschlossen bleiben müssen.
  • Zudem stehen Jugendverbände und andere freie Träger zum Teil vor dem Problem einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, sollten Zuwendungen aufgrund von Engpässen beim öffentlichen Träger nicht fristgerecht gewährt werden. Hier sollten unkomplizierte Abschlagszahlungen ermöglicht werden.
  • Angesichts dieser Problembeschreibung erwarten wir die Öffnung aller Hilfsmaßnahmen für Wirtschaftsunternehmen auch für gemeinnützige Träger. Die finanziellen Einbußen infolge der Corona-Krise können für sie existenzbedrohend werden.

Die unterzeichnenden Landesjugendringe fordern daher

  • eine Zusicherung der Übernahme aller anfallenden Kosten (insbesondere Storno- und Personalkosten) bei behördlicher Schließung von Einrichtungen (Jugendbildungsstätten, Kindererholungszentren, Jugendherbergen, weiteren Gemeinschaftsunterkünften, Jugendfreizeiteinrichtungen) und behördlichen Absagen von Veranstaltungen (z.B. Lehrgängen und Ferienfreizeiten)
  • dass Stornokosten als zuwendungsfähig anerkannt werden.
  • die Sicherung der Liquidität von freien Trägern der Jugendarbeit, z.B. durch Abschlagszahlungen.
  • die Zusicherung, dass Bemessungsgrundlagen (z.B. Teilnahmetage) für künftige Förderung die Sondersituation berücksichtigen

Unterzeichner des Appells

Dieser Appell wurde unterzeichnet von: Bremer Jugendring e.V., Landesjugendring Baden-Württemberg e.V., Landesjugendring Berlin e.V., Landesjugendring Brandenburg e.V., Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e.V., Landesjugendring Niedersachsen e.V., Landesjugendring NRW e.V., Landesjugendring Rheinland-Pfalz e.V., Landesjugendring Saar e.V., Landesjugendring Sachsen-Anhalt e.V., Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V., Landesjugendring Thüringen e.V.

Quelle: Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V. vom 19.03.2020

Back to Top