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Waffenkontrollen decken massive Mängel auf

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat nach fachlich breiter Diskussion den Beschluss gefasst, sich für ein Verbot von Großkaliber-Kurzwaffen im privaten Besitz einzusetzen. Als weitere Maßnahme der Prävention von Gewalttaten dürfen nach Vorstellungen des Bund Deutscher Kriminalbeamter Schusswaffen und Munition nur noch räumlich getrennt (nicht an einem Ort) von einander gelagert werden.

18.11.2009

Landesweite Prüfungen bei Waffenbesitzern in Baden-Württemberg haben deutlich gemacht, dass selbst in dem vom Amoklauf in Winnenden betroffenen Bundesland Waffen in dortigen Haushalten nicht so sicher aufbewahrt werden, wie es das Waffengesetz erfordert. Nach Angaben des zuständigen Innenministers Heribert Rech kam es bei mehr als 50 % der überprüften Haushalte zu Beanstandungen.

"Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass in anderen Bundesländern die Waffen sorgfältiger aufbewahrt werden", ist die ernüchternde Einschätzung des BDK-Bundesvorsitzenden Klaus Jansen, der eine Pflicht zum Handeln bei der Politik sieht: "Die Politik hat sich offensichtlich in den Waffenbesitzern getäuscht und muss nun Konsequenzen ziehen! Die Forderungen des BDK sind damit brandaktuell."

Bei den "Schulamokläufen" von Erfurt und Winnenden nutzten die Täter legal verfügbare Großkaliber-Kurzwaffen. In Winnenden schoss der Täter vom Gang durch eine massive Tür in den Physikraum. Das Projektil durchschlug dann den Körper einer Lehrerin, trat aus und hinterließ im Alurahmen eines Fensters ein 4,5 Zentimeter großes Loch.

"Es ist eine Fehlentwicklung gewesen, das Schießen mit großkalibrigen Faustfeuerwaffen als Sport zuzulassen. Das sind Polizei- und Militärwaffen, die in Bürgerhand nichts zu suchen haben", ist die Einschätzung des BDK-Vorsitzenden Klaus Jansen. Eine international wissenschaftlich untermauerte Erkenntnis ist, dass die Verfügbarkeit von legalen Waffen und legaler Munition ein wesentlicher Faktor bezüglich der Tatgelegenheit eines Schoolshootings ist.

"Diese Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Tatentschlusses einer Gewalttat muss unterbunden werden. Dies kann nur durch eine getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition gewährleistet werden. Die Ergebnisse der Überprüfungen in Baden-Württemberg lassen keinen anderen Schluss zu", so der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen.

Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter

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