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Vorerst keine Anti-Stress-Regelung für die Arbeitswelt

Für eine eigenständige Anti-Stress-Verordnung zur Verringerung von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt fehlt der Bundesregierung derzeit eine fundierte Datengrundlage. Das betont sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

14.08.2014

Eine fundierte Datengrundlage sei nötig, um Handlungsaufforderungen an die Arbeitgeber stellen zu können, die Rechtssicherheit sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Aufsichtsbehörden garantiert. Insbesondere sei die Frage offen, inwieweit der Stand der Forschung ausreichend ist, „mögliche Gefährdungen in ihrer Komplexität klar zu definieren“, um auf dieser Basis moderne Arbeitsformen „menschengerecht“ zu gestalten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (<link http: dip.bundestag.de btd external-link-new-window external link in new>18/2291) auf die Kleine Anfrage (<link http: dip.bundestag.de btd external-link-new-window external link in new>18/2180). Um zu der nötigen wissenschaftlichen Datenbasis zu gelangen, führe die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz von 2014 bis 2016 ein Forschungsprojekt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – wissenschaftlichen Standortbestimmung“ durch. Dazu gehöre am Ende auch die Vorlage von Handlungsempfehlungen zur psychischen Gesundheit. Erst danach werde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entsprechende Regelungen einer Arbeitsschutzverordnung prüfen, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 411 vom 14.08.2014

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