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Umstrittener Dokumentarfilm „Elternschule“ im Fernsehen: Keine nachahmenswerte Schule für Eltern

Am 3. Juli wird der umstrittene Kinofilm „Elternschule“ im Fernsehen gezeigt. Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) bedauert die unkommentierte Ausstrahlung des Films. Das dort gezeigte therapeutische und pädagogische Vorgehen hält der Fachverband für problematisch. Damit sei der Film keinesfalls eine nachahmenswerte „Elternschulung“, betont Dr. Björn Enno Hermans, Vorsitzender des Fachverbands.

03.07.2019

Der Dokumentarfilm über die Arbeit der psychosomatischen Abteilung der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen zeigt vor allem das scheinbare Versagen von Eltern im „Kampf“ gegen ihre Kinder. Dagegen hilft dann nur noch das Behandlungsprogramm des Fachpersonals der Klinik, bei dem die Eltern zunächst nur Zuschauer sind. Systemisches Arbeiten mit Familien sieht hingegen Eltern immer als „Experten für ihre Kinder“, die in einem geschützten Rahmen eigene Lösungen finden können.

Vorgehensweisen könnten als empfehlenswerte Erziehungspraktiken missverstanden werden

Aus Sicht der DGSF ist die unkommentierte Ausstrahlung des Films im öffentlich rechtlichen Fernsehen zumindest unglücklich. Hermans schlägt vor, einen solcher Film mit einer Diskussionsrunde zu begleiten oder in anderer Weise zu kommentieren: „Ansonsten besteht die Gefahr, dass die im Film gezeigten, aus pädagogischer und therapeutischer Sicht durchaus umstrittenen Vorgehensweisen als empfehlenswerte Erziehungspraktiken missverstanden werden.“

Die DGSF hatte bereits Im November vergangenen Jahres zur Kinopremiere des Filmes kritisch Stellung genommen. Eine Einladung der Klinik zum persönlichen Gespräch hat der DGSF-Vorstand daraufhin angenommen. Auch nach dem Besuch in der Klinik hält der Fachverband den Film für problematisch.

DGSF-Stellungnahme

Die Stellungnahme (PDF, 53 KB) der DGSF zum Thema ist online verfügbar.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) vom 02.07.2019

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