Sozialpolitik

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst – 7,5 Prozent Lohnerhöhung für Beschäftigte bei Bund und Kommunen

Bei den Tarifverhandlungen zum öffentlichen Dienst haben die Tarifparteien eine Einigung erzielt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lobt das beste Tarifergebnis seit vielen Jahren. Die kommunalen Spitzenverbände weisen auf die starke finanzielle Belastung hin, die durch die lange Laufzeit aber deutlich abgemildert werde. Das Tarifergebnis sei ein wirkungsvoller Beitrag gegen den Fachkräftemangel und steigere die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, betont auch Bundesinnenminister Horst Seehofer. Der neue Tarifvertrag soll rückwirkend zum 1. März 2018 in Kraft treten. 

18.04.2018

Bei den Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde eine Einigung erzielt. Der neue Tarifvertrag soll rückwirkend zum 1. März 2018 Inkrafttreten. 

7,5 Prozent Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit, darauf haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes in Potsdam verständigt. Der Verhandlungsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske sprach vom „besten Ergebnis seit vielen Jahren“. Besonders hohe Zuwächse habe man in den Bereichen vereinbaren können, in denen der öffentliche Dienst die größten Personalgewinnungsprobleme auf dem Arbeitsmarkt hat: Bei Fach- und Führungskräften, Technikern, Ingenieuren, IT-Fachleuten und bei den sozialen Berufen, betonte Bsirske.

Pressekonferenz nach der Tarifeinigung

Quelle: BMI 

Der ver.di-Vorsitzende hob hervor, dass es zugleich gelungen sei, auch für Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen einen deutlichen Sprung nach oben zu sichern. Bsirske: „100 Euro mehr an Ausbildungsvergütung und eine Anhebung der Löhne um durchschnittlich 10 Prozent bei Beschäftigungsbeginn. Dies erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Das ist wichtig, weil alle Bürgerinnen und Bürger auf einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen sind.“

Kosten für die Kommunen von über 7 Milliarden Euro 

Der Deutsche Landkreistag weist auf die starke finanzielle Belastung hin. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Die Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen leisten gute Arbeit und sollen daher auch an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben. Allerdings müssen wir ebenso Augenmaß bewahren und dürfen uns nicht selbst eine allzu schwere Hypothek für die kommenden Jahre aufbürden. Die Einigung geht bis an die Grenze des Verkraftbaren.“ Gleichwohl sei auch festzustellen, dass mit zweieinhalb Jahren eine deutlich längere Laufzeit erreicht werden konnte. Die Forderung der Gewerkschaften habe bei einem Jahr gelegen. 

Der Tarifabschluss eine Entgeltsteigerung in drei Stufen vor. Im Durchschnitt sollen die Gehälter um 3,19 Prozent ab März 2018 steigen, weitere 3,09 Prozent ab April 2019 und weitere 1,06 Prozent ab März 2020. Für die unteren Einkommen ist mit Wirkung von März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro vorgesehen. 

Laut Sager komme es zu einem „Dreisprung in die nächsthöhere Erfahrungsstufe“, weil nach Vollzug der dritten Teilerhöhung im Jahr 2020 jeder Mitarbeiter um eine Stufe besser verdienen würde. „Das ist ein deutlicher Lohnzuwachs, den sich die Kommunen viel kosten lassen“, so Sager. Damit werde der öffentliche Dienst auch im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften attraktiver“, so Sager.

Tarifabschluss vertretbar

Für die knapp 2,2 Mio. Beschäftigten in kommunalen Verwaltungen, Krankenhäusern, Sparkassen und kommunalen Unternehmen bedeute die Tarifeinigung eine zusätzliche Belastung von mehr als 7 Mrd. €. Die finanzielle Belastung werde aber durch die lange Laufzeit von zweieinhalb Jahren abgemildert, die Gewerkschaftsseite hatte eine Laufzeit von einem Jahr gefordert. 

Auch der Präsident des Deutschen Städtetags, Oberbürgermeister Markus Lewe hält den  Tarifabschluss für die Beschäftigten von Bund und Kommunen für vertretbar. Er wies ebenso auf die deutliche finanzielle Belastung für die kommunalen Haushalte hin. Oberbürgermeister Maly sagte: „Die Städte halten es für richtig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst an der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland teilhaben zu lassen. Dazu musste ein Kompromiss gefunden werden, den beide Seiten mittragen können.  

Die Mehrausgaben von rund 7,4 Milliarden Euro werden nach Einschätzung des Deutschen Städtetages vor allem von strukturschwachen Städten mit hohen Sozialausgaben und Defiziten schwer zu verkraften sein. 

Bundesinnenminister Seehofer und Staatssekretär Engelke bei der 3. Verhandlungsrunde

Quelle: BMI 

Attraktivität für Fachkräfte in allen Entgeltgruppen 

Bundesinnenminister Horst Seehofer betont als Verhandlungsführer der Arbeitgeber die spürbare Lohnerhöhung und die strukturellen Verbesserungen für die Mitarbeitenden. 

„Wir freuen uns insbesondere, dass wir zielgerichtete Entgeltsteigerungen vereinbaren konnten, um den öffentlichen Dienst noch attraktiver zu machen. Ein Schwerpunkt ist, dass wir die Einstiegsgehälter in allen Entgeltgruppen bis 2020 um 10% anheben. Außerdem steigern wir unsere Attraktivität für Fachkräfte und auch für die unteren Entgeltgruppen, für die wir eine soziale Komponente vorsehen. Alle Beschäftigten haben ein Plus von mindestens 6,8%, für viele ist die Steigerung höher.“

Mit der Erhöhung der Entgelte gehe eine ganz erhebliche Verbesserung der Struktur der Entgelttabelle einher, sie werde transparenter und gerechter, so der Bundesinnenminister weiter. 

Der Tarifabschluss solle außerdem systemgerecht und zeitgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden. Dies koste den Bund ab 2021 rd. 2,3 Mrd. Euro jährlich. Die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten unterstützen auch die Kommunen.

Die Bundestarifkommission von ver.di hat den Gewerkschaftsmitgliedern die Annahme des Ergebnisses empfohlen.  

Weitere Information zum Tarifabschluss finden sich im Topthema des Bundesinnenministeriums und auf den Themenseiten der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di

Quellen: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 18.04.2018

Back to Top