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Tag der Menschenrechte - Diakonie Bayern: Menschenrechte sind umfassend

Am 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte. Vor 61 Jahren hat an diesem Tag die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Die Diakonie Bayern möchte an diesem Tag auch daran erinnern, dass Menschenrechte mehr umfassen als beispielsweise die Freiheit von Folter.

09.12.2009

Wer hierzulande an Menschenrechte denkt, stellt sich gemeinhin die Folterkerker diverser Militärdiktaturen vor. Manchem fallen vielleicht auch Abu Ghraib oder Guantanamo ein. Aber die Menschenrechte gehen noch viel weiter als bis zum freilich wichtigen Schutz der elementaren körperlichen und seelischen Unversehrtheit.

„Auch Teilhabe ist ein zentrales Menschenrecht“, betont Dr. Ludwig Markert, Präsident des Diakonischen Werks Bayern. Dieses werde hierzulande nur sehr unzureichend umgesetzt. „Aus christlicher Sicht muss gewährleistet sein, dass Menschen genug Geld haben, um gut zu wohnen, sich gesund zu ernähren und an der Gesellschaft teilzuhaben. Dazu gehören auch für alle gleiche Chancen auf Bildung und auf die Entwicklung der persönlichen Gaben und Talente“, fordert Markert.

Doch die Realität sieht auch in der reichen Bunderepublik noch immer - oder immer mehr - anders aus: Die Zahl der Armen nimmt zu und die Leistungen des Staates für diese Gruppe reichen bei weitem nicht dafür aus, eine gleichberechtigte Teilhabe an den Errungenschaften und zentralen Angeboten dieser Gesellschaft zu ermöglichen. Leidtragende dieser Entwicklung sind vor allem Kinder und Jugendliche. Derzeit leben in Deutschland mehr als zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Haushalten, die auf ALG II oder Sozialhilfe angewiesen sind. „Unser System ist immer noch so gestaltet, dass diese Kinder schon früh das Gefühl haben müssen, chancenlos zu sein und nicht dazuzugehören“, erklärt Markert. „Die Diakonie Bayern tritt zusammen mit anderen Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen bei Politik und Wirtschaft dafür ein, dass diese Missstände beseitigt werden.“

Zu denen, denen die Teilhabe sehr schwer gemacht wird, gehören auch Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge. Ein aktuelles Beispiel ist der Beschluss der Innenministerkonferenz zur Altfallregelung für Ausländerinnen und Ausländer, die seit langem in Deutschland leben, aber bisher nur Duldungsstatus haben. „Die von Kirchen und Diakonie geforderte dauerhafte Regelung ohne Restriktion, die auch humanitären Anforderungen genügt, ist einmal mehr nicht zustande gekommen“, kritisiert Ludwig Markert. Die beschlossene Verlängerung der bisherigen Regelung sei zwar besser als nichts, aber die tausenden Betroffenen, die aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation und weil sie jahrelang mangels Arbeitserlaubnis zum Nichtstun verurteilt waren, ohne Arbeit sind, müssten ebenso wie diejenigen, die wegen seelischer Schädigungen nicht arbeiten können, weiterhin in ständiger Angst vor Abschiebung leben. „Es geht hier nicht um die Verhinderung von Zuwanderung in unsere Sozialsysteme, wie der bayerische Innenminister Herrmann meint, sondern einfach um ein Stück Solidarität und Barmherzigkeit mit Menschen, die das Pech hatten, nicht in einem reichen, friedlichen und prosperierendem Land geboren zu werden“, erklärt Markert.

Quelle: Diakonie Bayern

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