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Senatorin weist Kritik an Berliner Jugendarrestpraxis zurück

Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue hat die Kritik von CDU und Grünen, Jugendliche für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr nicht zum Arrestantritt zu laden, als familienfeindlich und unpädagogisch zurückgewiesen.

06.10.2009

„Dies ist Praxis in den meisten Ländern. Jugendarrest ist nicht Strafhaft. Er ist ein Erziehungsmittel. Es widerspräche dem Erziehungsziel, Jugendliche über Weihnachten und Neujahr von der Familie fernzuhalten. Selbst für Verurteilte Straftäter kennen wir in den Justizvollzugsanstalten das Instrument der so genannten „Weihnachtsamnestie“. Sie sieht vor, geeignete Insassen zum Weihnachtsfest zu entlassen, damit sie diese Tage mit Ihren Familien verbringen können. Wenn dies schon für Menschen in Strafhaft gilt, muss es für jugendliche Arrestantinnen und Arrestanten, die sich nicht im Strafvollzug befinden, erst recht in Betrag kommen. Die Vorwürfe von CDU und Grünen sind daher abwegig und familienfeindlich. Diese Praxis in der Arrestanstalt ist keine verkappte Sparmaßnahme. Sie ist vielmehr Teil des erzieherischen Konzepts.“

Auch die Auslastung der Arrestanstalt spricht nicht gegen die Maßnahme. Wie die Senatorin in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage betonte, liegen die Wartezeiten zwischen Ladung und Arrestantritt bei zwei bis drei Wochen. „Für uns ist wichtig, dass die Jugendlichen die Sanktionen möglichst schnell spüren. Die Chance des Arrests liegt darin, Jugendliche frühzeitig von ihrem kriminellen Weg abzubringen und ihnen die Konsequenzen ihres Handels aufzuzeigen. Wir werden die Möglichkeiten dieser Erziehungsmaßnahme weiter konsequent nutzen und deshalb auch einen Neu- oder Erweiterungsbau auf dem Gelände der bestehenden Anstalt in Lichtenrade realisieren.“, erklärte die Justizsenatorin.

Quelle: Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin

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