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Sächsischer Kinderschutzbund lehnt Kürzungspolitik ab

Im Rahmen einer Stellungnahme wendet sich der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Sachsen gegen die geplante Kürzung von Fördermitteln für die sächsische Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2010.

26.02.2010

Im Folgenden wird der Wortlaut der Stellungnahme wiedergegeben:

"Das sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat über die Medien erhebliche Kürzungen signalisiert, die vor allem die Jugendpauschale, die Förderung überörtlicher Träger der freien Jugendhilfe und das FSJ betreffen.

Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. vertritt 24 Orts- und Kreisverbände, in denen über 300 Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien vor Ort in den sächsischen Kommunen realisiert werden. Der Landesverband ist zudem als überörtlicher Träger der freien Jugendhilfe selbst Leistungserbringer vor allem bei der Multiplikatorenfortbildung, besonders im Bereich der Kindeswohlsicherung. Er richtet seine Aktivitäten in der Hauptsache auf die umfassende Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention auch in Sachsen.

Für uns als Landesverband und für unsere Orts- und Kreisverbände sind die vorgesehenen Kürzungen der Fördermittel nicht akzeptabel!

Die Kürzung der Jugendpauschale von 14,30F auf 10,40F, damit auch eine mögliche Kürzung der Co-Finanzierung dieses Anteils durch die Kommunen, bedeutet für unsere Orts- und Kreisverbände vor Ort die Streichung einer Vielzahl von Personalstellen und von ganzen Projekten. Dies betrifft vor allem Kinder- und Jugendtreffs, aber auch Stellen im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Direkt oder indirekt sind davon eine erhebliche Anzahl Kinder und Jugendliche betroffen, welche diese Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können. Projekte und Personalstellen, die jetzt schon nur als halbe VZÄ gefördert werden, fallen bei einer weiteren Kürzung um 30% in nicht unerheblicher Zahl ganz weg. Für einen Teil unserer Orts- und Kreisverbände bedeutet der Wegfall der geförderten Projekte das Ende einer hauptamtlichen und der damit verbundenen ehrenamtlichen Tätigkeit. Hier ist ein hoher Begleitschaden zu befürchten, denn einmal gestrichene Projekte werden trotz des bereits bisher schon sehr hohen ehrenamtlichen Engagements ohne hinreichende materielle bzw. finanzielle Basissicherung nicht wiederbelebt werden können. Dies hat unabsehbare Auswirkungen auf Hilfs- und Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien vor Ort. Vor allem im ländlichen Raum werden diese Kürzungen weitere Einschnitte verursachen.

In der überörtlichen Jugendhilfelandschaft hinterlässt der durch den Förderausfall verursachte Rückgang der Leistungen unvertretbare Lücken vor allem in der Angebotsvielfalt und in der Trägerpluralität. Konsequenzen wären tiefe Einschnitte in der Jugendhilfelandschaft, welche perspektivisch ebenfalls nicht oder nur mit hohem Aufwand reparabel sein würden.

Hier wird es zu einer dramatischen Ausdünnung der Trägerstruktur der freien Jugendhilfe kommen, die entsprechend den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) auch in Sachsen im Laufe der vergangenen zwanzig Jahre vielfach mühevoll aufgebaut wurde und die sich bewährt hat. Ebenso werden die Einschnitte in die Projektarbeit, welche mit dem bisherigen Abbau von Fachkräften bereits einhergingen, die noch vorhandene Struktur weiter belasten. Dies wird weitere deutliche Einschränkungen in der Vielfalt und in der Qualität der Angebote bedeuten. Für die überörtliche Ebene heißt dies: weniger Angebote für Multiplikatoren und Fachkräfte vor Ort zu Lasten der Qualität der Angebote. Ehrenamt und Freiwilligenleistungen können Ausfälle im Fachkräftebereich nicht kompensieren. Sie können das im KJHG verankerte Fachkräftegebot bestenfalls ergänzen.

Was heute vermeintlich eingespart wird, könnte für den Freistaat in der Perspektive teuer werden: Krisenintervention und komplexe langwierige therapeutische Eingriffe kosten ein Vielfaches und können breit gefächerte primärpräventive Maßnahmen nicht ersetzen. Gelingendes Aufwachsen von Kindern ist kein Selbstläufer! Auch in Sachsen sind immer mehr junge Menschen von Armut und Ausgrenzung bedroht. Sie bedürfen dringend und nachhaltig der Förderung und Unterstützung, um sie zu befähigen, in der Zukunft ihr Leben eigenverantwortlich und gemeinschaftsfähig zu gestalten. Damit wird nicht nur persönliches Leid vermieden, sondern auch im volkswirtschaftlichen Sinne verantwortlich gehandelt.

Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. stellt die Frage: Kann es sich der Freistaat - auch unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels - leisten, durch kurzsichtige und in ihrem Umfang deutlich überzogene Sparmaßnahmen die Potentiale vieler junger Menschen ungenutzt zu lassen und ihre Zukunft zu gefährden?

Wir negieren nicht die Notwendigkeit der Konsolidierung der Staatsfinanzen, plädieren aber dafür, dass dies hinreichend ausgewogen und nicht einseitig zu Lasten der jungen Generation geschieht. Es sei daran erinnert, dass auch in früheren Jahren z. T. bereits sehr deutliche Kürzungen im Bereich der Jugendhilfe vorgenommen wurden und dies allzu oft mit dem Argument, dass es sich dabei um sogenannte freiwillige Leistungen handeln würde. Wir weisen darauf hin: Grundsätzlich sind alle im KJHG verankerten Aufgaben und Leistungen Pflichtleistungen, für deren Erbringung neben den Kommunen auch die Länder Verantwortung tragen. Im Rahmen der ebenfalls in diesem Gesetz verankerten partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe möchte auch der Deutsche Kinderschutzbund in Sachsen seinen Beitrag zur Erfüllung dieser Aufgaben weiterhin leisten und sein Engagement möglichst noch verstärken. Dies wird aber nur gelingen können, wenn auch künftig von einem verlässlichen und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Förderbeitrag durch die öffentliche Hand ausgegangen werden kann.“ 

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.

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