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Mehr Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen – Kinder besser schützen

Vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen soll es künftig mehr Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h geben. Das sieht ein aktueller Entwurf des Bundesverkehrsministeriums vor. Änderungen der Straßenverkehrsordnung sind auch für das Radfahren geplant.

17.02.2016

"Wir schaffen jetzt den Rechtsrahmen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können", sagt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Dies sei "im Interesse der Sicherheit der Kinder".

Ohne bürokratische Hürden

In deutschen Wohngebieten sind Tempo-30-Zonen seit vielen Jahren Usus – nicht dagegen auf Hauptverkehrsstraßen, wo Autofahrer nur selten bremsen müssen. Dafür gelten derzeit hohe Hürden, etwa der Nachweis eines Unfallschwerpunkts. Das soll sich nach den Plänen der Bundesregierung ändern.

Nun sollen Länder und Kommunen auch ohne einen solchen Nachweis Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen in "sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern" einführen können - etwa rund um Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Radfahren auch auf Gehwegen

Dem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zufolge soll es auch in weiteren Punkten Änderungen geben. So sollen Erwachsene Kinder auf Fahrrädern künftig auf dem Gehweg begleiten dürfen. "Die neuen Regeln sind familienfreundlich und sorgen für mehr Verkehrssicherheit", so Dobrindt. Rücksichtnahme auf Fußgänger sei dabei selbstverständlich.

Vereinfachen soll sich das Leben außerdem für E-Bike-Fahrer. Laut neuer Verordnung können die Länder Fahrradwege innerhalb von Orten auch für E-Bikes freigeben. Außerorts sollen diese generell auf Radwegen fahren dürfen. Allerdings gilt das nur für solche Elektrofahrräder, die mit Motorunterstützung nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren.

Verkehrssicherheit verbessern

Mit diesem Vorstoß setzt das Bundesverkehrsministerium einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um: "Die Verkehrssicherheit werden wir verbessern, um die Zahl der Verkehrsopfer weiter deutlich zu senken. Wir wollen im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen überprüfen, um die Belastungen der Bevölkerung im Sinne eines Miteinanders von Mensch und Verkehr zu vermindern."

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 17.02.2016

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