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Linke stellt Antrag zu Pille danach neu

Die Fraktion Die Linke hat erneut einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Im Gesundheitsausschuss hatte es am Mittwoch keine Beschlussempfehlung zu den bereits vorliegenden Anträgen der Opposition gegeben.

25.09.2014

Die SPD-Fraktion hatte darum gebeten, eine Entscheidung noch zurückzustellen, woraufhin der Tagesordnungspunkt vom Bundestagsplenum gestrichen wurde. Daraufhin stellte die Linke nunmehr einen alten Antrag (<link http: dip.bundestag.de btd external-link-new-window external link in new>18/1617) neu (<link http: dip.bundestag.de btd external-link-new-window external link in new>18/2630), der am Donnerstag (25. September) als Zusatzpunkt 7 aktuell im Plenum behandelt werden sollte.

In dem gleichlautenden neuen Antrag weisen die Abgeordneten darauf hin, dass ein schneller Zugang zu dem Präparat dazu beitragen könne, ungewollte Schwangerschaften sowie Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden. Die Verschreibungspflicht sei aus gesundheitspolitischer Sicht nicht zu begründen und sollte daher aufgehoben werden.
In den meisten europäischen Ländern kann die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff LNG rezeptfrei in Apotheken gekauft werden. Die Bundesregierung lehnt eine Freigabe dieses Notfallmedikaments hingegen ab und stellt sich dabei auch gegen einen Beschluss des Bundesrates.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt, LNG aus der Rezeptpflicht zu entlassen, da das Hormonmittel ausreichend getestet sei und praktisch keine unerwünschten Nebenwirkungen entfalte. Das Bundesgesundheitsministerium, die Unionsfraktion und auch ärztliche Fachverbände wollen an der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ jedoch festhalten. Sie argumentieren vor allem mit der wichtigen Beratung der Frauen, die nur von Ärzten so umfassend und vertraulich geleistet werden könne.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 476 vom 25.09.2014

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