Fokusthemen

Länder sollen sich an Hilfen für Opfer sexueller Gewalt in Familien beteiligen

Die Abgeordneten aller Fraktionen im Familienausschuss appellieren an die Bundesländer, sich an den Hilfeleistungen für Opfer sexueller Gewalt im familiären Umfeld gemäß den Empfehlungen des Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch“ zu beteiligen.

28.03.2012

Dieser hatte sich neben den Entschädigungsleistungen für Opfer sexueller Gewalt in Heimen und anderen Erziehungsinstitutionen für ein ergänzendes Hilfesystem für Opfer, deren Schadensersatzansprüche bereits verjährt sind, ausgesprochen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen auch die Opfer von sexuellem Missbrauch im familiären Umfeld in dieses ergänzende Hilfesystem einbezogen werden, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium, Hermann Kues (CDU), am Mittwoch vor dem Ausschuss. Aus diesem Hilfesystem sollen beispielsweise Therapien für die Opfer finanziert werden. Dafür sollen Bund und Länder jeweils 50 Millionen Euro beisteuern. Nach Angaben von Kues sind die Länder derzeit aber nur bereit, ihren Anteil zum ergänzenden Hilfesystem für Opfer sexueller Gewalt in Heimen und anderen Erziehungsinstitutionen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, beizusteuern. Die Jugend- und Familienministerkonferenz habe allerdings Vorbehalte gegen eine Länderbeteiligung bei den Hilfen für Missbrauchsfälle in Familien vorgebracht. Kues betonte, dass es sich bei den Hilfeleistungen für Opfer sexuellem Missbrauchs in Familien um eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ handle, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam aufkommen müssten. Kues kündigte an, dass das Thema auf die Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel im Sommer gesetzt werde, wenn bis dahin keine Einigung mit den Ländern erreicht werden könne.

Dieser Sichtweise schlossen sich auch alle Fraktionen an. Sie brachten ihre Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass die Länder in dieser Frage jetzt mauerten. Die Länder seien schließlich an der Erstellung des ergänzenden Hilfesystems beteiligt gewesen. Die Abgeordneten betonten, dass dies kein Thema für „parteipolitische Profilierungsversuche“ tauge, alle Beteiligten müssten zusammenarbeiten. Die Opfer bräuchten schnelle und möglichst unbürokratische Hilfen.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 165

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