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Holocaust-Gedenktag: Keine Gesellschaft ist immun gegen Antisemitismus und Rassismus
Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus sei das Fundament des Gemeinwesens, wie es in der Verfassung im Bekenntnis zur Menschenwürde und zu den Menschenrechten zum Ausdruck kommt. Anlässlich des Holocaust-Gedenktages mahnte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Antisemitismus und rassistischer Diskriminierung entgegenzutreten.
02.02.2018
Anlässlich des Holocaust-Gedenktages am 27. Januar erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Dieser Tag mahnt uns, dass wir Antisemitismus und jeder Form von rassistischer Diskriminierung entschieden entgegentreten müssen. Vorurteile und Hass sind der Nährboden für Ausgrenzung und Gewalt. Sie verlangen die gemeinsame Anstrengung aller staatlicher Stellen, der Medien und der Zivilgesellschaft – auch und gerade noch heute.“
Menschenrechte als Maßstab
„Die Menschenrechte, die die Würde und Rechte eines jeden Menschen schützen, bilden hierfür den Orientierungsrahmen“, so Rudolf. Sie seien ethischer Maßstab für alle und rechtsverbindliche Vorgabe für den Staat im Einsatz gegen Ausgrenzung, Hass und Gewalt. Sie seien Richtschnur für Gegenrede und für eine Bildung, die befähigt, eigene Denkmuster zu reflektieren, Diskriminierung in all ihren Formen zu erkennen und für die Menschenrechte anderer unterschiedslos einzustehen.
Gedenken ist Fundament des Gemeinweisens
Weiter erklärte Rudolf: „Der Holocaust-Gedenktag erinnert uns daran: Keine Gesellschaft ist immun gegen Antisemitismus und Rassismus. Menschheitsverbrechen wurden möglich, weil Menschen abgewertet und ausgegrenzt wurden und weil Mitmenschlichkeit und Solidarität in der Bevölkerung untergraben wurden. Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ist daher auch das Fundament unseres Gemeinwesens, wie es in unserer Verfassung im Bekenntnis zur Menschenwürde und zu den Menschenrechten zum Ausdruck kommt.“
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 29.01.2018
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