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Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma: Gegen Hetze und Diskriminierung

Am 2. August 1944 ermordeten die Nationalsozialisten die 4.000 verbliebenen Sinti und Roma in den Gaskammern von Auschwitz-Birkenau. Insgesamt fielen mehrere Hunderttausend Menschen dem Porajmos zum Opfer. Zum Internationaler Tag des Gedenkens an den Genozid an den Sinti und Roma weist das Deutsche Institut für Menschenrechte auf die fortgesetzte Diskriminierung von Sinti und Roma hin und fordert gleiche Rechte und den Schutz vor Verfolgung, Hetze und Diskriminierung.

02.08.2019

Anlässlich des Europäischen Tags des Gedenkens an den Genozid an den Sinti und Roma am 2. August erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

Heute vor 75 Jahren ermordeten die Nationalsozialisten und ihre Helfer die im Lagerabschnitt B II e von Auschwitz-Birkenau verbliebenen etwa 4.000 Sinti und Roma in den Gaskammern. Auf der Grundlage der nationalsozialistischen Rassenideologie wurden Sinti und Roma mit Beginn der NS-Herrschaft schrittweise entrechtet, ihrer Lebensgrundlagen beraubt und schließlich in Vernichtungslager deportiert oder in Massenerschießungen ermordet. Insgesamt fielen in Europa mehrere Hunderttausend Menschen dem Porajmos, dem Genozid an den Sinti und Roma, zum Opfer.

Die volle Anerkennung dieses rassistischen Menschheitsverbrechens mussten Sinti und Roma im Nachkriegsdeutschland über Jahrzehnte mühsam erkämpfen. Die Verleugnung der rassistischen Verfolgung ging mit der Fortsetzung staatlicher und nichtstaatlicher Diskriminierung von Sinti und Roma einher – wie etwa der Reproduktion rassistischer Stereotype in der Gesellschaft und der stigmatisierenden polizeilichen Erfassung.

Bis heute erleben Sinti und Roma alltäglich Diskriminierung. Das Gedenken an die Opfer der grausamen nationalsozialistischen Verfolgung muss verbunden sein mit dem Einsatz für die gleichen Rechte und dem Schutz vor Verfolgung, Hetze und Diskriminierung.

Weitere Informationen zum Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma in Auschwitz-Birkenau stehen beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zur Verfügung.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 01.08.2019

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