Bildungspolitik

Hessen: Entschieden gegen Rassismus vorgehen

Anlässlich des heutigen Internationalen Tag gegen Rassismus (21. März) fordert der Hessische Staatssekretär Jo Dreiseitel: "Wir brauchen Anerkennung und Respekt vor den Unterschieden in unserer Gesellschaft."

21.03.2017

"Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft von Menschen, aus rassistischen Gründen oder aufgrund der Religion lehnen wir entschieden ab. Kulturelle Vielfalt, unterschiedliche Lebensentwürfe und individuelle Verschiedenheiten der Menschen, die hier leben, begreifen wir in Hessen als Bereicherung für unser Land. Mir ist es ein Anliegen, Rassismus und jeglicher Art von Diskriminierung entschieden entgegenzutreten."

Mit diesen Worten hat  der Hessische Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Jo Dreiseitel, auf den am 21. März stattfindenden ‚Internationalen Tag gegen Rassismus‘ hingewiesen. Bedauerlicherweise seien Rassismus und Diskriminierungen immer noch gesellschaftliche Realität, die in allen täglichen Lebensbereichen vorkomme: bei der Wohnungs- und Arbeitsuche, in der Schule oder sogar beim täglichen Einkauf im Supermarkt. Menschen würden dadurch in vielfältiger Weise verletzt und ausgegrenzt.

Der Staatssekretär weist in diesem Zusammenhang auf die schon zu Beginn des Jahres 2015 eingerichtete Antidiskriminierungsstelle im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration hin. "Wir wollen die Erfahrungen der Betroffenen mit Diskriminierungen sichtbar machen und ihr Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben durchsetzen", so der Staatssekretär.

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle trägt dazu bei, gegen Diskriminierungen vorzugehen und mehr Chancengleichheit herzustellen. Alle Menschen in Hessen, die Benachteiligungen erfahren haben, seien diese rassistisch motiviert oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, können sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Betroffene Personen erhalten durch ein Erstberatungsangebot grundsätzliche Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und eine Ersteinschätzung zum möglichen Diskriminierungsfall. Eine rechtliche Beratung und Begleitung im Einzelfall ist allerdings ausgeschlossen.

Die Antidiskriminierungsstelle erreichen Sie im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration unter Telefonnummer 0611/817 3391 oder per E-Mail:  <link mail>ads@hsm.hessen.de

Niedrigschwellige, barrierefreie und persönliche Unterstützung für von Diskriminierung betroffene Personen leistet das <link http: www.bs-anne-frank.de beratungen adibe-netzwerk-hessen external-link-new-window informationen zu>"ADiBe Netzwerk Hessen", das im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration qualifizierte Antidiskriminierungsberatung anbietet. 

Internationaler Tag gegen Rassismus am 21. März

Der 21. März ist der jährliche Gedenktag der Vereinten Nationen gegen Rassismus. Er  erinnert an das Massaker von Sharpeville/Südafrika vom 21. März 1960. Im Township Sharpeville wurden 69 Menschen durch die Polizei erschossen, die friedlich gegen die diskriminierenden Gesetze in dem Apartheid-Staat, die eine Trennung von Wohn-und Geschäftsbezirken für Weiße, Schwarze und Inder vorsahen, demonstrierten Als Gedenktag an das Massaker von Sharpeville  wurde 1966 der 21. März von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag zur Überwindung von rassistischer Diskriminierung ausgerufen.

Internationale Wochen gegen Rassismus zwischen dem 16.und 26. März 2017
In Deutschland finden jährlich die Internationalen Wochen gegen Rassismus mit einer Vielzahl unterschiedlicher Aktivitäten statt. Kommunen, Bürgerinitiativen, Religionsgemeinschaften, Sportvereine und vielen weitere gesellschaftlich relevante Akteuren führen zahlreiche antirassistische Veranstaltungen durch.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 20.03.2017

Back to Top