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GEW: „Kein Anlass zum Jubeln, aber vertretbarer Kompromiss“

„Das ist kein Anlass zum Jubeln, aber ein vertretbarer Kompromiss“, sagte Ilse Schaad, Verhandlungsführerin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), zu der Einigung in der Tarifrunde im öffentlichen Dienst für die bei Bund und Kommunen Beschäftigten, auf die sich Arbeitgeber und Gewerkschaften am Samstag verständigt haben.

01.03.2010

Potsdam - Ilse Schaad erinnerte daran, dass die Arbeitgeber mit Blick auf die Finanzkrise und sinkende Steuereinnahmen, die die Steuergeschenke der Bundesregierung den Kommunen beschert haben, eine Erhöhung der Gehälter lange blockiert hatten. „Die Gewerkschaften haben durchgesetzt, dass die Reallöhne der Beschäftigten in einer schwierigen gesellschaftlichen und finanziellen Situation stabil bleiben“, betonte Schaad.

Sie wies darauf hin, dass die Tarifeinigung Aussagen zu allen Elementen enthält, die die Gewerkschaften eingebracht hatten. „Beschäftigte, denen Aufstiege entgangen sind, erhalten eine pauschale Ausgleichszahlung. Außerdem haben wir uns mit den Arbeitgebern auf eine Prozessvereinbarung verständigt, nach der die neue Entgeltordnung bis Ende des Jahres stehen soll“, sagte die Gewerkschafterin. Zudem gebe es tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit und der Übernahme von Auszubildenden. 

„Leider konnten wir die Arbeitgeber, insbesondere die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), nicht von ihrem Irrweg abbringen, das Leistungsentgelt aufzustocken. Im Bildungsbereich ist die Leistungszulage sinnlos und hat bei den Beschäftigten keine Akzeptanz“, unterstrich Schaad.

Direkt im Anschluss an diese Tarifrunde solle für die Lehrkräfte des Bundes, die an Bundwehrfach-, Zivildienst- und Katastrophenschutzschulen beschäftigt sind, sowie der Kommunen, die es in Bayern gibt, eine Reihe tariflicher Regelungen aus dem Länderbereich übernommen werden. Dafür hatte sich die GEW stark gemacht. „Bei Bund und Kommunen ist das Bewusstsein für die Bedeutung auch in den von ihnen verantworteten Bildungsbereichen zu vernünftigen Regelungen zu kommen, noch unterentwickelt“, kritisierte die GEW-Verhandlungsführerin die Hinhaltetaktik der Arbeitgeber.

Info: Die Gremien der GEW haben der Tarifeinigung unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die Mitglieder der GEW, die im Zeitraum von Anfang bis Mitte März befragt werden, dieses Votum bestätigen.

Die Tarifeinigung sieht eine Erhöhung der Gehälter um 1,2 Prozent zum 1. Januar 2010 vor. Am 1. Januar 2011 gibt es eine zweite Steigerung von 0,6 Prozent und eine Einmalzahlung von 240 Euro. Die dritte Gehaltserhöhung um 0,5 Prozent erfolgt am 1. August 2011.

Im Juli 2010 erhalten Beschäftigte, die nach dem 1. Oktober 2005 eingestellt worden sind oder die Stelle gewechselt haben, als Ausgleich für nicht vollzogene Aufstiege pauschal 250 Euro. Mit der Ablösung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) durch die Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind die BAT-Aufstiege weggefallen. Da es noch keine Entgeltordnung für den TVöD gibt, haben viele Beschäftigte Einkommenseinbußen hinnehmen müssen.

Das Leistungsentgelt soll in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 jeweils um 0,25 Prozent aufgestockt werden und beträgt damit ab 2013 zwei Prozent (bezogen auf das Gesamtgehaltsvolumen). Diese Aufstockungen werden nicht mit den Gehaltserhöhungen verrechnet. Diese Regelungen zum Leistungsentgelt gelten nur für die Beschäftigten der Kommunen.  

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 26 Monaten und läuft am 29. Februar 2012 aus. 

Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

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