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Gesundheitsministerium sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf bei Hebammenvergütung

Eine Verbesserung der Vergütungssituation von Hebammen ist auch nach derzeit geltender Rechtslage erreichbar. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Daniel Bahr (FDP) am Montagnachmittag vor dem Petitionsausschuss deutlich.

28.06.2010

Berlin: (hib/HAU/BOB) Der Grundsatz des Beitragssatzsicherungsgesetzes widerspräche keineswegs dem Anliegen, die Vergütungssituation der Hebammen zu verbessern, sagte Bahr. Bei den Verhandlungen zwischen Hebammen und Krankenkassen müsse der Anstieg der Prämien für die Haftpflichtversicherung von freiberuflichen Hebammen Berücksichtigung finden. "Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums bedarf es insoweit keiner Gesetzesänderung“, betonte Bahr. Er äußerte zugleich die Hoffnung, dass im aktuellen Schiedsverfahren möglichst schon Anfang Juli eine für Kassen und Hebammen akzeptable Lösung gefunden werde.

Grundlage der Diskussion im Petitionsausschuss war eine von der Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, Martina Klenk, eingebrachte Petition, in der festgestellt wurde, dass steigende Haftpflichtprämien und eine unzureichende Vergütung die Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe zwängen. Dadurch könne die flächendeckende Versorgung ebenso wie die Wahlfreiheit der werdenden Mütter, wo und wie sie ihr Kind gebären möchten, nicht mehr sichergestellt werden. Mehr als 106.000 Personen hatten die E-Petition im Internet mit gezeichnet.

Klenk zeigte sich vor dem Ausschuss erfreut über die große Unterstützung in der Bevölkerung für die Forderung ihres Verbandes an die Politik, "Sofortmaßnahmen“ zu ergreifen, um diese Entwicklung zu stoppen. Eine Steigerung der Haftpflichtprämie für das Berufsrisiko Geburtshilfe auf 3.689 Euro ab 1. Juli 2010 bei einem durchschnittlichen Jahresrealeinkommen von etwa 14.000 Euro sorge laut Klenk dafür, "das sich der Beruf nicht mehr lohnt“. Der Deutsche Hebammenverband fordere daher, einen "steuerfinanzierten Fonds für Heilberufe“ einzurichten. Geburt und Schwangerschaft seien schließlich "keine Krankheiten“. Daher sollten nicht die Krankenkassen für die Leistungen einer Hebamme aufkommen.

Abgeordnete aller Fraktionen dankten der Petentin dafür, die prekäre Situation der Hebammen in den Fokus der Äffentlichkeit gerückt zu haben. Die Unionsfraktion forderte, alles zu tun, um die Wahlfreiheit für Frauen bei der Geburt zu erhalten. Zugleich wurde infrage gestellt, ob es denn eine "Chancengleichheit“ bei den Verhandlungen zwischen Hebammen und Krankenkassen gebe. Auch aus Sicht der SPD-Fraktion stehe die Wahlfreiheit auf dem Spiel. Allein seine Hoffnungen darauf zu setzen, dass im Schiedsverfahren eine baldige Lösung gefunden werde, reicht aus Sicht der SPD jedoch nicht aus. Daher wurde angeregt, bei einem "schlechten Ergebnis“ für die Hebammen doch über einen "Steuerfonds“ nachzudenken. Diesem Ansinnen steht der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk (CDU), kritisch gegenüber. Ein solcher Fonds könne nicht isoliert betrachtet werden, sondern müsse, "wenn er den zustande käme“, innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung "organisiert und finanziert“ werden.

Gegen die Forderung von Grünen- und Linksfraktion nach einem "Runden Tisch“ wandte sich Gesundheitsstaatssekretär Bahr. Allein schon da man keinen fachlichen Einfluss auf die Schiedsstelle nehmen wolle, wäre dieser ein "falsches Signal“. Zudem habe Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) mit allen beteiligten Parteien schon "intensive Gespräche“ geführt.

Herausgeber: Deutscher Bundestag

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