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Deutscher Verein veröffentlicht Kommentar zur UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) hat der Behindertenpolitik auch in Deutschland neue Impulse verliehen. Obwohl sich die Praxis umfassende Fragen zu den Auswirkungen der Konvention in vielen Rechtsbereichen wie dem Sozialrecht, Betreuungsrecht, Schulrecht, Baurecht oder Wahlrecht stellt, sind Literatur und insbesondere Rechtsprechung zur BRK noch sehr rar und fragmentarisch. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat nun einen Kommentar veröffentlicht, der eine handliche Textfassung (deutsch/englisch) und eine erste Kommentierung der wesentlichen Artikel enthält.

21.05.2012

Der Kommentierung vorangestellt sind grundlegende Beiträge zur Geltung und Verbindlichkeit der BRK im deutschen Recht, zur Bedeutung des Inklusionsbegriffes und zum Konzept der angemessenen Vorkehrungen.
Der Kommentar richtet sich an alle Personen, die in Praxis und Theorie mit dem Recht der Menschen mit Behinderungen befasst sind, und soll einen konstruktiven Beitrag zum Verständnis der nach der Ratifizierung der BRK entstandenen Rechtslage leisten.

Die Autorinnen und Autoren: Dr. Valentin Aichele, Dr. Nina Althoff, Dr. Minou Banafsche, Thomas Bernhard, Dr. Jan Gehrken, Prof. Markus Kotzur, Prof. Markus Krajewski, Dr. Leander Palleit, Dr. Clemens Richter, Dr. Oliver Tolmein, Prof. Peter Trenk-Hinterberger, Prof. Gudrun Wansing, Prof. Felix Welti.

Der Kommentar unter dem Titel UN-Behindertenrechtskonvention mit rechtlichen Erläuterungen kann <link www: verlag.deutscher-verein.de _blank external-link-new-window external link in new>hier bestellt werden.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 16.05.2012

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