Fokusthemen
Deutscher Verein: Die Verwirklichung der Kinderrechte ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft
Die gemeinsame Veranstaltung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der National Coalition blickt auf zwanzig Jahre Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention und schaut in die Zukunft – in der Kinderrechte weiter gestärkt werden müssen.
20.11.2012
Vor zwanzig Jahren hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Seitdem gab es national wie international viele neue Entwicklungen. So regelt seit dem 19. Dezember 2011 ein drittes Fakultativprotokoll ein Beschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention. Danach können Kinder und Jugendliche die Verletzung ihrer Rechte vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes rügen.
„Die UN-Kinderrechtskonvention führt in Deutschland noch ein Schattendasein. Nur langsam setzt sich der durch die Konvention initiierte Perspektivenwechsel fort – nämlich, dass Kinder und Jugendliche eigenständige Menschen und Persönlichkeiten sind und keine Objekte von Erwachsenen oder kleine, noch halbe und unfertige Erwachsene. Mit dem Individualbeschwerdeverfahren machen wir einen großen Schritt nach vorne“, sagte Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. am Rande der Veranstaltung am 20. November 2012 in Berlin.
Damit Kinder und Jugendliche tatsächlich von dem Individualbeschwerdeverfahren profitieren können brauche es Gesetze zur Ausführung, eine nationale Expertise- und Beratungsstelle und Ombudschaftstellen. Kinder und Jugendliche müssten bei der Entwicklung der Instrumente zur Umsetzung befragt und beteiligt werden. Ebenso braucht es kindgerechte Kommunikationsformen und die Hürden zum Beschwerdeangebot müssen so niedrigschwellig wie möglich gestaltet werden.
„Die Verwirklichung und Sicherstellung der Kinderrechte ist Herausforderung und Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Bund, Länder und Kommunen stehen gemeinsam in der Verantwortung entsprechende Rahmenbedingungen und Ressourcen zur Verfügung zu stellen“, so Schmidt. Das erfordere vor allem ein Umdenken und Andersdenken, ein Aufbrechen von Strukturen, Verwaltungsabläufen und Beteiligungsverfahren, die sich vielfach noch in erster Linie an Erwachsenen orientieren.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 20.11.2012
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