Jugendpolitik
Demokratie braucht alle – Thesen des BJK zu aktuellen Herausforderungen und zur Notwendigkeit von Demokratiebildung
In seinem Thesenpapier reflektiert das Bundesjugendkuratorium (BJK) aktuelle Herausforderungen einer Demokratiebildung, bei der Demokratie generationsübergreifend erfahren und erlebt werden kann. Das BJK fordert, dass Demokratiebildung für alle jungen Menschen zugänglich gemacht und soziale wie politische Partizipation gestärkt werden.
20.12.2017
Vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen geht das BJK in zehn Thesen auf die Herausforderungen und Ambivalenzen ein, mit denen die demokratische Gesellschaft heutzutage konfrontiert ist. Das BJK verdeutlicht außerdem, warum es wichtig ist, dass Demokratiebildung auf dem Erfahren und Erleben von Demokratie basiert.
Demokratiebildung für alle jungen Menschen
Ein wichtiger Handlungsbedarf besteht aus Sicht des BJK darin, Demokratiebildung nicht nur für ressourcenstarke und bildungserfolgreiche junge Menschen, sondern für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugänglich zu machen. Das BJK fordert die Politik auf, Demokratiebildung zu fördern, Partizipation zu stärken sowie Ressourcen und Strukturen hierfür bereitzustellen.
Erleben und Erfahren von Demokratie im Alltag
Junge Menschen sollen erleben und erfahren, etwas bewirken zu können. Notwendig ist daher laut BJK, dass sie in ihren Lebenswelten vom Kita-Alter an Gelegenheiten erhalten, mitzubestimmen, Veränderungen anzustoßen und Verantwortung zu übernehmen: In der Familie, in den (frühkindlichen) Bildungsinstitutionen, in der Kinder- und Jugendarbeit und der Kommune sowie in der beruflichen Bildung und der Arbeitswelt.
Das Thesenpapier „Demokratie braucht alle. Thesen zu aktuellen Herausforderungen und zur Notwendigkeit von Demokratiebildung“ (pdf 435 KB) steht auf der Webseite des Bundesjugendkuratoriums zum Download bereit und kann dort zusätzlich als Printversion bestellt werden.
Hintergrund
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder werden durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.
Quelle: Bundesjugendkuratorium vom 19.12.2017
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