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100 Jahre Frauenwahlrecht: Der Kampf um mehr Frauenrechte geht weiter

Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden - ein Meilenstein für die Demokratie und Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Bei einem Festakt würdigten Bundeskanzlerin Merkel und Bundesministerin Giffey diejenigen, die für Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen und einen positiven Wandel gekämpft haben. Eine Kampagne begleitet das Jubiläum mit umfangreichen Informationen und einer bundesweiten Plakataktion.

13.11.2018

Am 12. November fand in Berlin der feierliche Festakt mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesministerin Dr. Franziska Giffey zum hundertjährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts statt. Im Deutschen Historischen Museum erinnerte Dr. Giffey an den langen Weg, den sich Frauen um die Gleichberechtigung der Geschlechter erkämpfen mussten: „Frauen können alles. Das ist Fakt und Forderung zugleich. Und wenn Frauen – und auch einige Männer, etwas so Bahnbrechendes wie das Frauenwahlrecht erreicht haben, ist es wichtig, daran zu erinnern“, so Giffey.

Gleiche Chancen für Frauen und Männer sind gut für die Demokratie

Trotz der Freude über die Errungenschaften macht Bundesfrauenministerin Dr. Giffey auf die auch heute noch verbleibenden Aufgaben aufmerksam: „Heute geht es um gleichen Lohn für gleiche Arbeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um die Aufwertung der sozialen Berufe und um den Schutz vor Gewalt. Es ist wichtig, dass Frauen wählen gehen. Genauso wichtig ist, dass sie für politische Ämter kandidieren und gewählt werden. Dann bewegt sich nämlich mehr für Frauen. Gleiche Chancen für Frauen und Männer sind gut für die Demokratie.“

Derzeit sind Frauen in keinem Parlament in Deutschland gleichberechtigt vertreten. Im Bundestag ist der Frauenanteil nach der letzten Wahl um 6 Prozentpunkte auf 31 Prozent gesunken und hat damit den Stand von vor 20 Jahren. Die Ministerin betont weiter: „Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern ist noch immer keine Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder neu erkämpft werden.“

Geburtsstunde des Frauenwahlrechts

Am 12. November 1918 wurde die rechtliche Grundlage für das Frauenwahlrecht geschaffen. Im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk heißt es: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".

Der 12. November 1918 gilt somit als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts und der Beginn der parlamentarischen Demokratie. Beim feierlichen Festakt einhundert Jahre danach würdigten die Bundeskanzlerin und Bundesministerin Giffey im Deutschen Historischen Museum mit rund 350 Gästen diejenigen, die für Gleichberechtigung der Geschlechter, das Wahlrecht für Frauen und einen positiven Wandel gekämpft haben.

Für eine bessere Gesellschaft mit gleichen Rechten 

Ministerin Giffey: „Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden. Wir können stolz darauf sein, auch auf das, was sich Frauen seitdem erkämpft haben. Und auch heute ist es wichtig zu fragen: Wofür streitest Du? Jede und jeder einzelne kann sich einsetzen für eine bessere Gesellschaft mit gleichen Rechten. Deshalb haben wir dazu eine deutschlandweite Kampagne gestartet.“

Im Januar 1919 fand erstmalig die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählten statt. Es kandidierten 300 Frauen, wovon 37 weibliche Abgeordnete ins Parlament einzogen. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei 80 Prozent.

Kampagne zu 100 Jahre Frauenwahlrecht

Der Festakt am 12. November ist Höhepunkt der Jubiläumskampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF Berlin) zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“.  Das Kampagnenmotto lautet: „Streiten für gleiche Rechte – Wofür streitest Du?“ Über 1.800 Plakate hängen an über 400 Orten.

Die Kampagne wird von über 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und  Gesellschaft unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es regelmäßige Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet auf der Webseite.

Alle Informationen rund um das Jubiläum 100 Jahre Frauenwahlrecht sowie die Jubiläumskampagne unter: www.100-jahre-frauenwahlrecht.de

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.11.2018

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