Inklusion

Kommunen und Landschaftsverbände in NRW gemeinsam für Menschen mit Behinderung

Die kommunalen Spitzenverbände in NRW und die beiden Landschaftsverbände LVR (Landschaftsverband Rheinland) und LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) wollen künftig enger zusammen arbeiten bei den Hilfen für Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, gemeinsam die Unterstützungsstrukturen zu einem „inklusiven Sozialraum" weiter zu entwickeln.

22.12.2009

Die Hauptgeschäftsführer des Städtetages, des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes NRW unterschrieben dazu mit den Direktoren der beiden Landschaftsverbände am Mittwoch in Köln eine Zielvereinbarung, die als Rahmen dient für bilaterale Kooperations-Vereinbarungen zwischen den Städten und Kreisen mit dem jeweils zuständigen Landschaftsverband.

Die Verbände verständigen sich darin auf gemeinsame Ziele, inhaltliche Grundsätze, beschreiben die Felder der Zusammenarbeit und den Umgang mit Schnittstellen. Bestehende qualitative und quantitative Unterschiede bei den Hilfeangeboten sollen ausgeglichen, der Grundsatz „ambulant vor stationär" umgesetzt, Planungsprozesse verbessert und die Angebote stärker am individuellen Bedarf ausgerichtet werden.

„Unser Ziel ist es, die in der Behinderten-Rechts-Konvention der UN formulierten Grundrechte für alle Menschen mit Behinderung in NRW Wirklichkeit werden zu lassen", erklärten die Direktoren von LVR und LWL, Harry K. Voigtsberger und Dr. Wolfgang Kirsch sowie der Geschäftsführer des Städtetages, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Ernst Giesen.

Gleichzeitig geht es den Kommunalverbänden um die Steuerung der Unterstützungskosten. Aufgrund von Fallzahl-Steigerungen - jedes Jahr kommen NRW-weit allein bei der Hilfe zum Wohnen rund 3.500 Leistungsempfängerinnen und -empfänger hinzu - wachsen nämlich die Sozialhilfekosten für Menschen mit Behinderung (Eingliederungshilfe) jedes Jahr um etwa fünf Prozent. Schon heute machen die Ausgaben für soziale Aufgaben (Hilfen für Menschen mit Behinderung, Kinder-, Jugend-, Familienhilfe, Schulen und Gesundheit) nahezu 90 Prozent der Haushalte von LVR und LWL aus. Die beiden Landschaftsverbände in NRW geben jährlich insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für 110.000 Menschen mit Behinderung aus, vor allem, um Wohnheime, selbstständiges Wohnen und Werkstätten zu finanzieren. An den Kosten sind die Städte und Kreise über die Landschaftsverbands-Umlage beteiligt. „Die kommunale Familie hat die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht nur erreicht, sondern längst deutlich überschritten. Die Bundesregierung muss bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe eine finanzielle Beteiligung übernehmen", forderten die fünf Vertreter der Kommunalverbände.

Den Text der Rahmenzielvereinbarung finden Sie <link http: www.lvr.de soziales service neuerahmenvereinbarungnrw2009.pdf _blank external-link-new-window external link in new>hier.

Quelle: Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt

 

Back to Top