Bildungsforschung

Welchen Wert hat Kulturelle Bildung für die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen?

Der seit Anfang 2015 bestehende Forschungsfonds Kulturelle Bildung des Rates für Kulturelle Bildung e. V. geht in seine zweite Förderperiode: Bis zum 1. März 2018 können Hochschulen und Institute Anträge über zwei Förderlinien des Fonds für ihre Vorhaben stellen. Die Förderlinie „Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung“ der Stiftung Mercator sucht theoriebasierte, empirische Projekte, die Kulturelle Bildung als Bildungsprozess im schulischen Kontext erforschen.

20.12.2017

Förderlinie „Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung“ der Stiftung Mercator

Im Kern der Förderlinie „Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung“ der Stiftung Mercator stehen folgende Leitfragen: Welchen Wert hat Kulturelle Bildung für die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen? Wie fördert sie deren Persönlichkeitsentwicklung? Wie kann allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe ermöglicht werden? Es geht darum, Kulturelle Bildung als Bildungsprozess im schulischen Kontext durch theoriebasierte, empirische Forschungsvorhaben zu untersuchen. Dabei stehen die Bereiche „Schülerinnen und Schüler“, „Schule“ und „Teilhabe“ im Zentrum.

Forschungsprojekte, die sich mit diesen Fragestellungen auseinandersetzen, sollen reale Situationen (keine „Laborsituationen“) untersuchen, in denen Kinder ästhetisch-künstlerisch aktiv sind. Die beobachtbaren Prozesse und Phänomene gilt es im Hinblick auf ihren Erfahrungswert bei den Kindern genau zu erfassen. Im Rahmen der Förderlinie der Stiftung Mercator können qualitative und/oder quantitative Forschungsvorhaben zu den zuvor genannten Bereichen gefördert werden. Dabei sollen Herangehensweisen berücksichtigt werden, die den Forschungsgegenständen  methodisch angemessen Rechnung tragen. Die Höhe der Fördersumme sowie der -dauer können, je nach Fragestellung und Antrag, variieren. Denkbar sind ein-, zwei- und bis zu dreijährige Forschungsprojekte. Insgesamt stehen 1,2 Millionen Euro im Rahmen dieser Förderlinie bereit.

Förderlinie „Ethik und Leadership“ der Karl Schlecht Stiftung

Die Linie „Ethik und Leadership“ der Karl Schlecht Stiftung fördert Forschungsprojekte zu den Auswirkungen Kultureller Bildung auf die Persönlichkeitsentwicklung angehender Führungskräfte in der Wirtschaft.

So werden Forschungsvorhaben gefördert zur Entwicklung der ethisch-moralischen und/oder sozial-kommunikativen Kompetenz und/oder von Kreativität durch Kulturelle Bildung als Grundlage von „Good Leadership“ im späteren Berufsleben. Die übergeordnete Forschungsfrage soll erörtern, wie Angebote Kultureller Bildung angehende Führungskräfte auf ihre Aufgaben vorbereiten können. Forschungsgegenstand können dabei sowohl die Entwicklung als auch die Anwendung/Nutzung von Angeboten Kultureller Bildung sein.

Folgende Fragen stehen im Zentrum der Förderlinie „Ethik und Leadership“: Wie müssen Angebote Kultureller Bildung gestaltet sein, um spezifische Möglichkeiten zur Entwicklung von ethisch-moralischen und/oder sozial-kommunikativen Kompetenzen beziehungsweise die Entfaltung von Kreativität zu fördern? Welchen Einfluss haben diese Angebote auf Kreativität, das ethisch-moralische Verständnis und die sozial-kommunikativen Kompetenzen von angehenden Führungskräften? Im Rahmen der Förderlinie kann ein zweijähriges Forschungsvorhaben mit bis zu 190.000 Euro gefördert werden.

Verfahrenshinweise und Antragsfrist

Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen auf der Internetseite des Rates für Kulturelle Bildung zum Download bereit. Anträge können bis zum 1. März 2018 eingereicht werden und erfolgen bitte ausschließlich per E-Mail an: info@rat-kulturelle-bildung.de. Bitte beachten Sie, dass nur solche Anträge berücksichtigt werden können, die die unter vorgenannter Adresse zum Download bereitgestellten Formulare (Antragsformular, Formular für Finanzplan) verwenden. Anträge von Kooperationsverbünden (bereits bestehende oder sich für diese Aufgabe zusammenschließende Verbünde aus Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen) sind ausdrücklich erwünscht.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Anträge in der Geschäftsstelle des Rates für Kulturelle Bildung e.V. hinsichtlich der Einhaltung formaler Kriterien geprüft und es wird eine Begutachtung durch wissenschaftlich ausgewiesene Experten durchgeführt.

Kontakt für Rückfragen

Sebastian Konietzko (Wissenschaftlicher Referent)
Telefon: 0201-89943514
E-Mail: konietzko@rat-kulturelle-bildung.de

Weitere Informationen zum Forschungsfonds 2018 - 2020 steht auf der Internetseite des Rats für Kulturelle Bildung zur Verfügung.

Quelle: Rat für Kulturelle Bildung e.V. vom 19.12.2017

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