Förderinformationen

Verstärkte finanzielle Förderung von Migrantenorganisationen durch den Bund

Der Bund stärkt nachhaltig die Rolle von bundesweit agierenden Migrantenorganisationen in Deutschland.

25.02.2013

 Er knüpft daran die Erwartung, dass diese ihren aktiven Beitrag zu Integration in Deutschland leisten. Insbesondere sollen über diese Organisationen die Zielgruppen der Integrationsmaßnahmen des Bundes noch besser erreicht werden.

""Die Migrantenorganisationen stellen eine Brücke zur Teilhabe am Leben in Deutschland dar. In der Erwartung, dass sie den Menschen bei der Integration helfen, stärken wir diese Organisationen"", erklärt Bundesinnenminister Dr. Friedrich.

""Der Start in die Strukturförderung der Migrantenorganisationen ist ein großer Gewinn für die Integration. Seit langem habe ich mich dafür eingesetzt, dass Migrantenorganisationen finanziell unterstützt werden und ihnen dadurch erstmals der Aufbau von festen Strukturen ermöglicht wird. Der Einstieg in die Strukturförderung ist ein wichtiges Zeichen der besonderen Wertschätzung der Arbeit der Migrantenorganisationen: Ihre Kenntnisse und Erfahrungen sind für den Erfolg von Integration in unserem Land von unschätzbarer Bedeutung"", betont Staatsministerin Böhmer.

Das Bundesministerium des Innern fördert ab 2013 über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Projekte für Migrantenorganisationen zum Aufbau von Strukturen und zur Netzwerkbildung. Für eine Förderung in Frage kommen Migrantenorganisationen, die über Mitgliederstrukturen in mindestens fünf Bundesländern verfügen. Voraussetzung ist auch, dass sie sich beispielsweise als eingetragener Verein institutionalisiert haben und über ihre eigene Herkunftsgruppe hinaus aktiv sind beziehungsweise in die Aufnahmegesellschaft hineinwirken. Von hoher Bedeutung ist, dass die Organisationen über ausreichende Erfahrungen bei der Integrationsarbeit verfügen, beispielsweise durch die Mitarbeit an dem Nationalen Integrationsplan oder dem Nationalen Aktionsplan Integration. Die Höhe der Förderung beträgt maximal jeweils 110.000 Euro; insgesamt stehen für die Förderung in diesem Jahr eine Million Euro zur Verfügung.

Migrantenorganisationen, die eine Förderung erhalten möchten, müssen ihren Antrag bis zum 6. März 2013 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg einreichen.

""Die Migrantenorganisationen, auf die diese Kriterien zutreffen, fordere ich auf: Nutzen Sie diese Chance, sich effektiver in unsere Gesellschaft einbringen zu können. Wirken Sie noch kraftvoller an der gemeinsamen Gestaltung unseres Landes mit!"", so Staatministerin Böhmer.

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Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 22.02.2013

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