Förderinformationen

Medienanstalt M-V fördert wieder Medienbildung

Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern fördert auch im Jahr 2018 Projekte in Mecklenburg-Vorpommern, in denen Medienbildung und Medienkompetenz vermittelt werden. Bis zum 6. November können Anträge für das nächste Jahr einreichen werden.

18.10.2017

Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrer Schulklasse oder als freier Träger einen Film über die Geschichte Ihres Ortes drehen, ein Hörspiel produzieren, ein Internet-Projekt, z.B. über „soziale Netzwerke“, oder eine Medien-Tagung für Eltern, Großeltern bzw. Pädagoginnen und Pädagogen durchführen wollen, können Sie bis zum 6. November 2017 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern stellen.

Antragstellung

Genauere Informationen sind auf der Internetseite der Medienanstalt M-V unter  <link http: www.medienanstalt-mv.de medienkompetenz foerderung.html external-link-new-window informationen auf den seiten der medienanstalt>„Medienkompetenz/Förderung“ zu finden. Dort ist auch das Antragsformular sowie weitere Hinweise und Rechtsgrundlagen zur Antragsstellung herunterladbar.

Im Jahr 2017 unterstützt die Medienanstalt M-V gut 20 Medienkompetenz-Projekte in Mecklenburg-Vorpommern und ein nichtkommerzielles Bürgermedium, das Lokalradio Rostock, mit insgesamt rund 215.000 Euro. Die Förderung von Medienkompetenz-Projekten und Bürgermedien ist eine der wichtigsten Aufgaben der Medienanstalt.

Hintergrundinformation

Finanziell gefördert wurden u.a. die Medienwerkstatt Identity Films in Stralsund, der Verein für Jugendeinrichtungen Nordwestmecklenburg e.V. in Grevesmühlen, das Institut für neue Medien Rostock, der Latücht – Film & Medien e.V. Neubrandenburg, die Medienwerkstatt des Filmbüros MV in Wismar, der Kulturnetzwerk e.V. Rostock, der Medienzentrum Greifswald e.V., die Landesarbeitsgemeinschaft Medien in Rostock, die RAAbatz-Medienwerkstatt Mecklenburgische Seenplatte in Waren und die Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden Jabel und Kirch Grubenhagen.

Quelle: Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern vom 16.10.2017

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