Baden-Württemberg

Landesförderung für Schutz von geflüchteten Frauen und Kindern vor Gewalt

Um aus der Ukraine geflüchtete Frauen und Kinder vor sexuellen Übergriffen, Ausbeutung oder Menschenhandel zu schützen, fördert das Land Baden-Württemberg mobile Beratungsteams mit rund 300.000 Euro. Anträge unter anderem mobiler Teams von Fachberatungsstellen können ab dem 1. bis zum 15. April 2022 eingereicht werden, sodass die jeweiligen Projekte bereits am 1. Mai 2022 an den Start gehen können.

07.04.2022

Um zu verhindern, dass aus der Ukraine geflüchtete Frauen und Kinder Opfer von sexuellen Übergriffen, Ausbeutung oder gar Menschenhandel werden, sollen in Baden-Württemberg mehr mobile Beratungsteams zum Einsatz kommen. Dafür stellt das Land kurzfristig mit einem Förderprogramm rund 300.000 Euro für die Fachberatungsstellen zur Verfügung.

Staatssekretärin Dr. Ute Leidig am Mittwoch (30. März) in Stuttgart:

„Es ist leider bittere Realität, dass die Unsicherheit von ankommenden Frauen und ihrer Kinder von manchen schamlos ausgenutzt wird. Wir müssen deshalb alles dafür tun, dass keine Frau und kein Kind nach der Flucht auch noch Opfer von sexueller Gewalt und Übergriffen wird. Aus diesem Grund reagieren wir schnell und weiten die Angebote der Fachberatungsstellen noch einmal deutlich aus. Mobile Teams sollen unter anderem an Bahnhöfen, in Erstaufnahmeeinrichtungen oder anderen Unterkünften für Geflüchtete im Einsatz sein.“

Landesförderung für mobile Teams der Fachberatungsstellen

Mit dem vom Landeskabinett beschlossenen Förderprogramm „Mobile Teams – Geflüchtete Frauen“ reagiert das Land auf die neuen Herausforderungen und den gestiegenen Beratungs- und Informationsbedarf. Es werden unter anderem mobile Teams der Fachberatungsstellen gefördert, die flexibel und schnell reagieren können. So soll die Beratung für geflüchtete Frauen durch bereits etablierte Strukturen sowie Haupt- und Ehrenamtliche in den Schutzunterkünften abgedeckt werden. Ziel ist eine deutliche Verbesserung der ambulanten Versorgung von gewaltbetroffenen geflüchteten Frauen, Mädchen und Jungen in Baden-Württemberg.

Anträge können ab dem 1. bis zum 15. April 2022 eingereicht werden, sodass die jeweiligen Projekte bereits am 1. Mai 2022 an den Start gehen können. Die Unterlagen finden sich auf der Website des Ministeriums: Förderaufrufe.

Hilfe- und Unterstützungssystem in Baden-Württemberg

Um den Schutz von gewaltbedrohten und betroffenen Frauen zu verbessern und aufgrund des steigenden Bedarfs, fördert das Land bereits seit längerem das Frauenhilfe- und Unterstützungssystem in Baden-Württemberg. So wurden die Haushaltsmittel im Bereich Gewalt gegen Frauen seit 2017 mehr als versechsfacht.

Baden-Württemberg verfügt daher über ein breites Netz von 43 Frauen- und Kinderschutzhäusern sowie 164 Fachberatungsstellen zur häuslichen oder sexuellen Gewalt beziehungsweise gegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und für Menschen in der Prostitution. Auf der Website des Sozial- und Integrationsministeriums finden Sie eine Übersicht aller Anlaufstellen. Anfragen zu Schutzplätzen können Betroffene direkt an die regional verteilten und anonymen Frauen- und Kinderschutzhäuser richten.

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Auch das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter der Rufnummer 08000 116 016 rund um die Uhr und in 17 Sprachen erreichbar, um Betroffene anonym und kostenlos zu beraten. Auch Gebärdendolmetschen ist problemlos möglich. Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat. Das Hilfetelefon verfügt über eine Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg und kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen. An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht unmittelbar selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe zum Thema benötigen.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 30.03.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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