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Kulturpolitische Gesellschaft kritisiert neues Abrufverfahren des Bundesfinanzministeriums

In einer Pressemitteilung hat die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. (KuPoGe) Stellung zur Änderung des Abrufverfahrens bei Bundesmitteln bezogen.

19.07.2012

Im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Finanzen die Allgemeinen Nebenbestimmungen für projektbezogene Zuwendungen geändert. Dabei wurde das Abrufverfahren für Projektmittel neu gefasst, so dass die Zuwendungsempfänger die bewilligten Mittel in Zukunft im Regelfall "erst am Tage des Bedarfs und nur insoweit abrufen (dürfen), als sie für fällige Zahlungen benötigt werden".

Was harmlos klingt, birgt für viele gemischt finanzierte Organisationen des Dritten Sektors, die in erheblichem Maße projektbezogene Bundesmittel beziehen, große Probleme für die wirtschaftliche Situation – bis hin zur Gefahr der Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz im Frühjahr eines jeden Jahres. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen sind gekennzeichnet durch einen Finanzierungsmix, der auf zeitlich befristeten oder jahresübergreifenden Projektförderungen basiert. Diese fragile Finanzierungsstruktur und die Tatsache, dass die institutionellen Kosten wie Personalkosten oder Mieten trotzdem regelmäßig anfallen, setzen voraus, dass es entweder Eigenmittel in entsprechenden Größenordnungen oder einen pünktlichen und regelmäßigen Geldfluss der Zuwendungsgeber gibt, um nicht in die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit zu geraten.

Die neue Abrufregel stellt daher ein großes Problem für viele zivilgesellschaftliche Akteure dar, die öffentliche Aufgaben übernehmen und dafür projektbezogen gefördert werden. Die KuPoGe fordert, dass die Zuwendungsempfänger im Dritten Sektor gegenüber öffentlichen Einrichtungen nicht systematisch schlechter gestellt werden dürfen.

Den vollständigen Wortlaut der Presseerklärung kann man <link http: www.kupoge.de presse _blank external-link-new-window external link in new>hier einsehen.

Quelle: JISSA Infofax 28/2012

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