Förderinformationen

„Jonge Kunst“ – Fördermittel für deutsch-niederländische Kooperationsprojekte

Der Fonds Soziokultur und der Fonds voor Cultuurparticipatie möchten die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von deutschen und niederländischen Kulturinitiativen und Kultureinrichtungen befördern. Sie haben dafür 2013 das gemeinsame Förderprogramm „Jonge Kunst“ eingerichtet und stellen darin in diesem Jahr zusammen 200.000 Euro Fördermittel zur Verfügung.

11.01.2019

Die Ausschreibung für 2019 ist an keine spezielle Kunst- und Kultursparte und Zielgruppe gebunden. Unterstützt werden befristete Kulturprojekte, die aktuelle gesellschaftliche Themen aufgreifen und mit künstlerischen Mitteln umsetzen. Ob neue Formen der Bürgerbeteiligung oder künstlerische Impulse im Stadtteil, die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte oder Fragen von Integration, Theater, Medien, Pop oder Punk, Interkultur und Inklusion – der Themenfindung sind dabei keine Grenzen gesetzt. Gesucht werden originelle (junge) Projektideen, die zur kulturellen Teilhabe anstiften.

Partnerprojekte entwickeln

Kulturelle Akteure aus beiden Ländern sind eingeladen, sich an der aktuellen Ausschreibung zu beteiligen und um Fördermittel zu bewerben. Sie sollen Partnerprojekte entwickeln und dafür gemeinsam einen Förderantrag formulieren. Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen diese Anträge getrennt eingereicht werden; von dem/den niederländischen Partner/-n in niederländischer Sprache beim Fonds voor Cultuurparticipatie und von dem/den deutschen Partner/-n in deutscher Sprache beim Fonds Soziokultur.

Förderfähige Projekte

Die Antragsfrist für die nächste Einsendung von Projektanträgen aus diesem Förderprogramm endet am 4. März 2019. Eine deutsch-niederländische Vergabejury wird voraussichtlich am 4. April 2019 tagen und Förderprojekte auswählen. Die Projekte sollen nicht vor dem 4. Juni 2019 beginnen; sie müssen nicht bis zum 31.12.2019 abgeschlossen sein, sondern können, sofern dies im Interesse einer sorgfältigen Planung des Vorhabens erforderlich ist, noch im Jahr 2020 weitergeführt werden. Die Fördersumme pro Kooperationsprojekt soll in der Regel maximal 25.000 Euro, in besonderen Ausnahmefällen 50.000 Euro betragen (als gemeinsamer Betrag beider Fonds) und auf 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten begrenzt sein. Neben der möglichen Bereitstellung eigener Mittel müssen sich die Projektpartner also noch um weitere Drittmittel bei deutschen und niederländischen Fördereinrichtungen, Stiftungen, Sponsoren etc. bemühen.

Nähere Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Webseite des Fonds Soziokultur.

Quelle: Fonds Soziokultur e.V. vom 10.01.2019

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