Neuauflage Sonderprogramm

Hilfe für Jugendherbergen und Familienferienstätten

Jugendbildungsstätten, Familienferienstätten, Jugendherbergen – Häuser, die sonst mit Leben gefüllt sind, stehen derzeit leer. Eine existenzbedrohende Situation besonders für gemeinnützige Einrichtungen, die nur in eingeschränktem Maß Rücklagen bilden können. Ab 1. März 2021 kann im Rahmen des Sonderprogamms II Antrag auf Finanzhilfe gestellt werden.

04.03.2021

Seit März 2020 sind außerschulische Bildungsangebote mit Übernachtungen nur sehr eingeschränkt möglich, Schul- und Klassenfahrten wurden abgesagt. Die Folgen für die Einrichtungen sind massive Einnahmeausfälle bei weiterlaufenden Fixkosten.

Aus diesem Grund verlängert Bundesjugendministerin Franziska Giffey das Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“. Weitere 100 Millionen Euro stehen für 2021 zur Verfügung. Vom 01. März bis zum 28. März 2021 können gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit in schwierigen wirtschaftlichen Situationen die Finanzhilfe beantragen. Bereits im vergangenen Jahr hat das Bundesfamilienministerium diese gemeinnützigen Einrichtungen mit einem kurzfristig aufgelegten 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm unterstützt.

Orte sind wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur

„Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur und ein besonderer Schatz, den wir bewahren müssen. Wenn Reisen und das Zusammentreffen in größeren Gruppen wieder möglich sind, wird unsere Gesellschaft diese Orte der Begegnung dringender denn je benötigen. Mit den weiteren 100 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm sichern wir die Existenz vieler gemeinnütziger Einrichtungen, die gerade in einer finanziellen Notlage sind. Davon können unzählige Einrichtungen deutschlandweit profitieren.“, so Bundesjugendministerin Franziska Giffey.

Bereits 2020 wurde ein erstes Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt. Neben den gemeinnützigen Übernachtungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Familien in Teil A wurden in Teil B Träger des längerfristigen gemeinnützigen internationalen Jugendaustausches unterstützt. Während für den internationalen Jugendaustausch noch der Zeitraum bis zum 31. August 2021 abgedeckt ist, endete Programmteil A am 31. Dezember 2020.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey: „Das Sonderprogramm 2020 war ein großer Erfolg, weil wir schnell und unbürokratisch helfen konnten. Knapp 63 Millionen Euro wurden eingesetzt und der Bestand von mehr als 130.000 Betten gesichert. Der Bedarf der Häuser endete jedoch nicht mit dem Jahreswechsel. Darum kommen die Mittel, die der Bundestag bereits freigegeben hat, zur rechten Zeit.“

Neuauflage des Sonderprogramms

Mit der Neuauflage des Sonderprogramms können finanzielle Notlagen bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Juni 2021 abgemildert werden. Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten.

Die Beantragung der Mittel ist vergleichsweise einfach möglich. Die Einrichtungen müssen eine durch die Corona-Pandemie bedingte finanzielle Notlage nachweisen. Vorhandene Liquiditätsengpässe beziehungsweise nicht gedeckte Fixkosten können bis zu einem Anteil von 90 Prozent durch einen Zuschuss aus dem Sonderprogramm ausgeglichen werden. Die maximale Zuschusshöhe pro Bett wurde von 400 Euro im Jahr 2020 auf bis zu 800 Euro angehoben.

Hintergrund und Antragstellung

Für die Sicherung des ersten Halbjahres 2021 können bis zum 28. März Zuschüsse beantragt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend zu finden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 01.03.2021

Redaktion: Silja Indolfo

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